© Florian Christof

Produkte

Warum der Tesla-Überwachungsmodus in Österreich nicht legal ist

Weil es immer wieder zu Beschädigungen und Vandalismus kommt, hat Tesla Anfang des Jahres den so genannten Sentry Mode eingeführt - zu Deutsch Wächter-Modus. Um diese Funktion nutzen zu können, muss man einen entsprechend adaptierten USB-Stick im Fahrzeug anschließen und den Modus in den Einstellungen aktivieren.

Ist der Sentry Mode eingeschalten, stellt er sich scharf, sobald man die Türen des Autos verschlossen hat. Die Kameras des Fahrzeugs beobachten fortan permanent die Umgebung. Nähert sich jemand dem Wagen oder lehnt sich an das Fahrzeug, leuchtet auf dem großen Display im Fahrzeuginneren eine Warnanzeige, die schon mal fürs Erste abschrecken soll.

Daraufhin werden auch die entsprechenden Videos der Kameras auf dem USB-Stick gespeichert, sodass das Geschehen rund um das Fahrzeug nachvollziehbar wird. Beginnt jemand tatsächlich den Wagen zu beschädigen und schlägt etwa ein Fenster ein, wird die Anzeige immer deutlicher. Dabei lässt der Tesla die Lichter blinken, gibt laute Alarmsignale von sich und spielt Musik in voller Lautstärke. Darüber hinaus wird der Besitzer des Wagens über die Tesla-App mit entsprechenden Warnmeldungen benachrichtigt.

Datenschutzprobleme

Was nach einer sinnvollen Funktion für die Besitzer eines Luxus-Autos klingt, spießt sich allerdings mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und somit mit der österreichischen Rechtslage.

"Eine derartige Videoüberwachung im öffentlichen Raum zu privaten Zwecken ist nicht konform mit der DSGVO", erklärt Lukas Feiler, Datenschutz-Experte bei der Kanzlei Baker McKenzie gegenüber der futurezone. Das beginne schon bei der fehlenden Kennzeichnung. Zwar zeigt das Display im Innenraum, dass der Wächter-Modus aktiv ist und eine Aufzeichnung stattfindet, das sei aber nicht genug. Denn, Passanten die vor dem Auto vorbeigehen, würden den Screen nie zu Gesicht bekommen.

Unterm Strich kann festgehalten werden: "In Österreich ist die Verwendung des Sentry Mode auf öffentlichem Grund nicht legal", erklärt Feiler. Verantwortlich für die gesetzeskonforme Verwendung des Wagens und seiner Funktionen ist natürlich der Kfz-Halter und nicht der Fahrzeughersteller.

Eine der Seitenkameras bei einem Tesla Model 3

Sentry Mode als herkömmliche Alarmanlage

Will man die Funktion in Österreich aber dennoch nutzen, könnte man einfach den USB-Stick weglassen. Dann würden zwar keine Videos aufgezeichnet, was selbstverständlich am Sinn des Features vorbeigeht, die reine Abschreckung eines blinkenden und hupenden Autos wäre aber immer noch gegeben. "Werden keine Videos aufgezeichnet, verhält sich das Fahrzeug ja nicht anders, als eine herkömmliche Alarmanlage. Unter diesen Voraussetzungen wäre die Verwendung der Funktion auch in Österreich legal", sagt der Datenschutz-Experte.

Wie ein futurezone-Test in einer Tiefgarage gezeigt hat, wird ein Video aufgezeichnet, sobald jemand nahe am Auto vorbeigeht. Auch wenn ein Fahrzeug knapp am Tesla vorbeifährt, hinterlässt der Wächter-Modus ein Video auf dem USB-Stick.

Am Straßenrand im Wiener Stadtgebiet geparkt, hat der Sentry Mode in einer Nacht mehr als 400 so genannter Ereignisse registriert. Allerdings hatten wir keinen USB-Stick angeschlossen und können daher nicht sagen, wieviele Videos davon tatsächlich aufgezeichnet worden wären. Das Fahrzeug überschreibt alte Videos nicht von selbst, was bedeutet, dass der Speicher des USB-Sticks schnell voll sein wird.

In den verschiedenen Tesla-Foren wird daher der Anschluss einer externen Festplatte oder eines USB-Sticks mit ausreichend Speicherplatz empfohlen. Man sollte aber unbedingt darauf achten, dass die Schreibgeschwindigkeit des Speichermediums ausreichend ist.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Florian Christof

FlorianChristof

Großteils bin ich mit Produkttests beschäftigt - Smartphones, Elektroautos, Kopfhörer und alles was mit Strom betrieben wird.

mehr lesen
Florian Christof

Kommentare