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Paket an Baby verschickt: Postmitarbeiter wollte Vollmacht

Wenn sich Familienmitglieder zu Weihnachten nicht sehen können, verschicken sie öfters mal Pakete an ihre Liebsten. So hat eine Großmutter aus Norddeutschland der vier Monate alten Tochter ihrer Tochter, die in München lebt, ein Paket per Post geschickt - und dieses auf den Namen des Babys ausgestellt.

Bei der Paketübergabe war die Familie allerdings nicht zu Hause - und als die Mutter das Paket von der Postfiliale abholen wollte, kam es zu Schwierigkeiten. Wie chip.de berichtet, verlangte die Postfiliale in München einen Ausweis und eine Unterschrift von dem vier Monate alten Baby. Das Paket wurde der Mutter nicht ausgehändigt.

Der Post-Mitarbeiter schlug zudem vor, dass er eine Vollmacht von dem Baby brauche, um das Paket aushändigen zu können. Man einigte sich allerdings in Folge darauf, dass in dem Fall eine Geburtsurkunde reiche. Die Mutter holte diese von zu Hause und stellte sich ein zweites Mal 30 Minuten in der Schlage an, um das Paket zu erhalten - mit Geburtsurkunde.

Laut Angaben von DHL sei es durchaus im rechtlichen Rahmen, dass man die Elternschaft per Geburtsurkunde belegen müsse, aber Eltern sind bei nicht volljährigen Empfängern durchaus berechtigt und bevollmächtigt, Pakete für ihre minderjährigen Kinder in Empfang zu nehmen.

Was man daraus lernen könnte: Pakete, auch wenn sie fürs Enkerl sind, lieber doch an die Eltern adressieren und diese als Empfänger am Paket angeben.

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