Uber könnte heute wieder nach Wien zurückkehren
Der Fahrtdienst Uber könnte am Freitag wieder seinen Dienst in Wien aufnehmen. Das geht aus einer Nachricht hervor, die Uber-Fahrern in Wien derzeit angezeigt wird. Ein entsprechender Screenshot der Nachricht liegt unter anderem dem KURIER vor. Darin ist die Rede davon, dass „Uber in Wien auch unter Berücksichtigung der neuen Anforderungen wieder an den Start gehen kann“. Der Neustart soll am 27. April um 19 Uhr erfolgen – „ab diesem Zeitpunkt wird es wieder möglich sein online zu gehen“.
Eine Uber-Sprecherin konnte auf Anfrage der futurezone eine Rückkehr nicht bestätigen. Auch zu den Details, wie eine Rückkehr trotz einstweiliger Verfügung möglich sein soll, wollte man sich vorerst nicht äußern. Am Mittwoch entschied das Handelsgericht Wien, dass der Fahrtdienst nicht wie Taxis nach Belieben unterwegs Kunden aufnehmen und absetzen dürfe. Bei Verstößen gegen die sogenannte Rückkehrpflicht – Mietwagen müssen nach Abschluss einer Fahrt zur Zentrale zurückkehren – drohen pro Fall bis zu 100.000 Euro Strafe.
Verantwortung könnte abgewälzt werden
Laut oe24.at habe der Fahrtdienst nun auch eine Änderung der Geschäftsbedingungen vorgenommen, in denen Fahrern die Einhaltung dieser Regel vorgeschrieben wird. „Wenn Sie oder Ihre Fahrer keinen Folgeauftrag von Ihrem Betriebssitz erhalten, dürfen Sie sich nicht irgendwo hinstellen und auf den nächsten Auftrag warten oder in der Stadt herumfahren. Sie oder Ihre Fahrer müssen zum Betriebssitz zurückfahren“, heißt es nun darin. Damit könnte der US-Konzern versuchen, die Verantwortung an die Mietwagen-Unternehmen abzugeben.
Dieter Heine, der Anwalt der Vermittlungszentrale Taxi 40100, glaubt nicht, dass eine Anpassung der Geschäftsbedingungen ausreichen würde. „Sollte das der Fall sein, wird es weiter Verstöße geben. Die Fahrer werden schauen, dass sie möglichst viele Fahrten machen“, sagt Heine gegenüber der futurezone. Das Gericht habe zudem nicht die Geschäftsbedingungen des Unternehmens beurteilt, sondern dessen Verhalten.
Als der „Mächtigere von zwei Teilen“ müsste man auch technisch gewährleisten, dass sich die Fahrer an das Gesetz halten. „Man kann nicht einfach jemanden einen Dietrich in die Hand geben und sagen ‚Brich nicht ein‘.“ Ob die Gesetze eingehalten werden, wolle man bei einer Rückkehr weiterhin mit Testfahrten überprüfen. Heine zeigt sich aber auch versöhnlich: „Wenn alles eingehalten wird, wäre dem Recht genüge getan. Wir wollen ja nicht, dass Uber vom Markt verschwindet, sondern sich an die Regeln hält.“