US-Gericht erlaubt Waffen aus dem 3D-Drucker
Cody Wilson sorgte vor fünf Jahren dafür, dass 3D-Drucker nicht mehr als Nerd-Spielzeug gesehen wurden, sondern als Maschine zur Herstellung von illegaler Waffen. Seine einschüssige Pistole aus dem 3D-Drucker, die er Liberator nannte, wurde zum Symbol für die tödliche Gefahr aus dem Extruder.
Nachdem Wilson Videos veröffentlichte, in denen er die Liberator erfolgreich abfeuerte, ohne sich dabei die Hand wegzusprengen, schritt die US-Justiz ein. Nicht etwa wegen illegalen Waffenbesitz – denn in vielen US-Bundesstaaten müssen selbstgebaute Waffen nicht registriert werden. Sie warfen ihm vor gegen ITAR zu verstoßen, die US-Richtlinien für den Export von Waffen und Rüstungsgütern.
Sie begründeten das damit, dass er auf seiner Plattform Defcad.com die 3D-Druck-Pläne für die Liberator und andere Waffenteile zur Verfügung stellte. Wenn jemand außerhalb der USA die Datei herunterlädt, wäre das so, als würde Wilson eine Waffe ohne Genehmigung exportieren, so der Vorwurf. Die über 100.000 Downloads für die Pläne, die in den Tagen nach der Veröffentlichung des YouTube-Videos zustande gekommen sind, waren aus aller Welt.
Recht auf Meinungsfreiheit
Wilson ließ sich auf den Rechtsstreit ein. 2015 begann er den Fall gegen die US-Regierung zu führen. Laut ihm verstoße das Verbieten der Veröffentlichung der 3D-Pläne gegen das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung, sowie das Recht auf das freie Teilen von Informationen.
Wie Wired jetzt berichtet, hat Wilson Erfolg damit. Das US-Justizministerium bot ihm einen Vergleich an, den er angenommen hat. Wilson bekommt eine Sonderlizenz und darf Pläne von Waffen und Waffenteilen wieder auf seiner Plattform anbieten. Ab dem 1. August will er das wieder machen. Außerdem wurde ihm versprochen, dass ITAR reformiert wird. Zukünftig soll das Handelsministerium die Herrschaft über ITAR haben und dieses werde nicht versuchen, technischen Daten und Pläne von Waffen zu regulieren, die im Internet veröffentlicht werden.
Wilson feiert diesen Erfolg als Sieg für seine gesamte Bewegung und die Waffen-Community. Tatsächlich machen sich aber derzeit alle anderen strafbar, die in den USA Pläne für Waffen aus dem 3D-Drucker anbieten, weil sie eben keine Sonderlizenz haben. Dass diese jetzt angezeigt werden ist unwahrscheinlich. Denn hätte das US-Justizministerium damit gerechnet, den Prozess gegen Wilson zu gewinnen, hätten sie ihm nicht den Vergleich angeboten. Ein Sieg von Wilson wäre ein Präzedenzfall geworden und zukünftige Klagen gegen Anbieter von Waffen-3D-Plänen wären aussichtslos, solange die Pläne kostenlos angeboten werden.
Unregistrierte Waffen
Mittlerweile werden nicht nur Pläne für einschüssige Pistolen, sondern auch für Revolver, Gewehre und halbautomatische Waffen für 3D-Drucker und CNC-Fräsen angeboten. Das große Problem ist aber nicht, dass diese „Plastikwaffen“ unbemerkt durch einen Metallscanner kommen, sondern dass Gehäuse ausgedruckt werden. In den USA gilt nämlich lediglich das Gehäuse als meldepflichtig, alle anderen Waffenteile sind frei erhältlich. Das heißt jemand, der sich einen AR15-Lower-Receiver ausdruckt, kann Lauf, Verschluss und die fehlenden Kleinteile einfach im Internet bestellen und sich so ein voll funktionsfähiges halbautomatisches Gewehr zusammenbauen.
Wilson hat diese Gesetzeslage mit seiner eigenen Firma Defense Distributed kommerzialisiert und so ua. seinen Prozess finanziert. Das Unternehmen stellt computergesteuerte Mini-CNC-Fräsen her (1675 US-Dollar), mit denen Teilrohlinge von Gehäusen für Gewehre und Pistolen vervollständigt werden können. Gut 6000 Stück davon sollen schon verkauft worden sein.