IS-Terror soll Fluggastdaten-Überwachung rechtfertigen
Terrorismus wurde bereits bei der Einführung zahlreicher Überwachungsmaßnahmen als Vorwand hergenommen. Nun soll der Kampf gegen den IS-Terror als Begründung herhalten, um die Einführung der systematischen Auswertung und Speicherung von europäischen Fluggastdaten auf EU-Ebene voranzutreiben. Forciert wurde die Einführung eines EU-weiten Fluggastdatensystems zuletzt von der britischen Regierung.
Diese will, dass Passagierlisten von Reisenden bereits im Voraus den britischen Behörden übergeben werden, um Sicherheitsüberprüfungen vornehmen zu können. Auf EU-Ebene wird dazu bereits seit sieben Jahren über ein sogenanntes europäisches Fluggastdaten-Abkommen debattiert. . Doch jetzt wird die Debatte zwecks Anlass - IS-Terror - wieder konkreter.
Reisebewegungsdaten
Mit „Passenger Name Record“(PNR)-Daten können die Reisebewegungen von EU-Bürgern überwacht werden. Die Daten sollen insgesamt fünf Jahre lang gespeichert werden. Es handelt sich dabei um Daten, die über die reinen Passdaten hinaus gehen. Daten, die gespeichert werden dürfen, sind neben dem Namen, der Adresse und der Passnummer auch die Kreditkartendetails, Informationen über Mitreisende sowie vegetarische oder koschere Mahlzeiten. Auch wenn der Passagier beispielsweise einen Rollstuhl benötigt, wird diese Information über seinen Gesundheitszustand gespeichert und übermittelt.
Lediglich "sensible Informationen" sollen direkt von den Behörden - nach der Übermittlung - gelöscht werden müssen. Entsprechende Abkommen mit den USA, Kanada und Australien existieren bereits. Im Zuge von Maßnahmen gegen “ausländische Kämpfer” sprechen sich neben den Briten auch einige EU-Mitgliedstaaten dafür aus, eine neue Vorratsdatenspeicherung mit Fluggastdaten anzulegen. Die Innenminister der sechs bevölkerungsreichsten EU-Länder - Frankreich, Großbritannien, Deutschland, Italien, Polen und Spanien - berieten sich erst vor kurzem über diese umstrittene Möglichkeit. Im EU-Rat möchte man bis Jahresende eine Richtlinie verabschieden.
"Billiger Populismus"
Doch das EU-Parlament hat sich bislang sehr skeptisch geäußert. Ein Vorschlag zur EU-Fluggastdatensammlung wurde vergangenes Jahr bereits abgelehnt. Am Dienstag kam es bei den Parlamentariern erneut zu einer Debatte im LIBE-Ausschuss, die Parlamentarier zeigten sich dabei weitgehend – je nach politischem Lager - gespalten. Der österreichische SPÖ-EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer sprach sich klar gegen eine Fluggastdatensammlung aus: „Diese Datenhamsterei macht Europa nicht sicherer. Ich halte nichts davon, die ganze Debatte nun erneut mit billigem Aktionismus aufzuheizen und darüber hinaus das EuGH-Urteil und europäische Grundwerte über Bord zu werfen. Den Kampf gegen gewaltbereite islamistische Extremisten als Argumentation für die Überwachung der gesamten Bevölkerung herzunehmen, ist billiger Populismus.“
Was Weidenholzer anspricht, ist das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Der EuGH kippte im April die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, weil sie einen schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte darstellt. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass der Unionsgesetzgeber beim Erlass der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten die Grenzen überschritten hat, die er zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einhalten musste. Bürgerrechtsverfechter sind der Meinung, dass dies auch für die Massenspeicherung von Fluggastdaten gilt. „Der Europäische Gerichtshof hat die Vorratsdatenspeicherung als grundrechtswidrig eingestuft und gekippt. Eine ansatzlose Fluggastdatenspeicherung wie sie die Briten nun wollen, ist unverhältnismäßig und nicht mit dem Grundrecht auf Privatsphäre zu vereinbaren“, sagt Weidenholzer.
"Moderne Ermittlungsmethoden"
Dieser Sachverhalt wird derzeit vom juristischen Dienst in einem Rechtsgutachten geprüft, welches im Dezember vorliegen soll. Solange wollen die meisten EU-Parlamentarier auf jeden Fall abwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Der Sicherheitssprecher der ÖVP im EU-Parlament, Heinz K. Becker, wünscht sich hingegen eine rasche Einführung der Fluggastdatenspeicherung.
Becker fordert eine systematische Auswertung von europäischen Fluggastdaten, um IS-Kämpfern aus der EU ebenso wie anderen Terroristen und organisierten Kriminellen auf die Spur zu kommen. „Mit den Ermittlungsmethoden des vorvergangenen 19. Jahrhunderts werden wir Terrorismus und organisierte Kriminalität von heute, die sich sozialer Medien, moderner Kommunikation und moderner Transportwege bedienen, nicht bekämpfen können. Wir brauchen daher ein einheitliches europäisches Fluggastdatenauswertungssystem, das die Informationen zwischen allen Ländern im Interesse der Sicherheit teilt“, so Becker.
"Kein Beweis für einen Nutzen"
Alexander Sander, Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft in Berlin, kommentiert die jüngste Entwicklung gegenüber der futurezone: „Es gibt auch im EU-Parlament Kräfte, die trotz EuGH-Urteils das PNR-System in Europa durchsetzen möchten. Hier werden Grundrechte geopfert. Dabei fehlt nach wie vor der Beweis, dass die Datensammlung auch einen Nutzen hat. Der LIBE-Ausschuss sollte sich an sein Abstimmungsergebnis Anfang des Jahres erinnern (Anmerkung: Damals stimmte der Ausschuss gegen eine Einführung eines solchen Systems).
„Durch die Vorratsdatenspeicherung werden kriminelle Handlungen dieser Größenordnung nicht unterbunden. Der Attentäter in Ottawa befand sich zum Beispiel auf einer No Fly-Liste. Effiziente Bekämpfung und Vorbeugung von Verbrechen bauen nicht darauf auf, möglichst viele Daten zu sammeln und damit Persönlichkeitsrechte abzuschaffen. Ganz im Gegenteil: Das Datensammeln und Verwalten bindet wichtige Ressourcen, die anderswo dann abgehen“, so auch der Tenor des EU-Abgeordneten Weidenholzer.