Netzpolitik

EU stellt heute Privacy-Shield-Nachfolger vor

Seit 2016 gab es mit Privacy Shield eine Entscheidung der EU-Kommission, die Datentransfers zwischen der EU und den USA geregelt hat. Rund 5.000 US-Firmen in Europa und zahlreiche europäische Firmen haben ihre Daten aufgrund dieser Regelung in die USA übertragen. Der EuGH hat dieses Abkommen gekippt, weil die Daten nicht adäquat geschützt werden. Der strenge europäische Datenschutz erlaubt den Transfer von Daten in ein Nicht-EU-Land nämlich nur, wenn die Daten dort ebenfalls "adäquat"geschützt sind.

Seither bemüht sich die Europäische Kommission um eine Nachfolge-Regelung. Im März 2022 haben sich die USA und Europa geeinigt, am heutigen Montag soll nun die „Angemessenheitsentscheidung“ vorgestellt werden. Der EuGH verlangt, dass die Überwachung durch die USA verhältnismäßig ist und dass der Zugang zu Rechtsmitteln gewährleistet ist.

noyb.eu: US-Gesetzesänderungen reichen nicht

Doch laut der Bürgerrechtsorganisation noyb.eu soll die US-Gesetzgebung an diesen beiden Anforderungen scheitern. Zwar sei das US-Gesetz (Executive Order 14086) adaptiert worden, aber in diesen beiden Punkten „nicht wesentlich verändert“. „Es gibt weiterhin Massenüberwachung und es wurde ein "Gericht" eingeführt, bei dem es sich nicht um ein tatsächliches Gericht handelt“, heißt es in einer Aussendung von noyb.eu.

Die Organisation will die „Angemessenheitsentscheidung“ daher in den nächsten Tagen analysieren und erwägt erneut rechtliche Schritte. Max Schrems dazu: „Ich glaube kaum, dass diese einer Anfechtung vor dem EuGH standhalten wird“, so der Datenschutzaktivist, dessen Gerichtsverfahren sowohl Safe Harbor (das erste Datenabkommen mit den USA) als auch „Privacy Shield (das zweite) zu Fall gebracht hatte.

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