Drohnenalarm in Europa: Darauf müssen alle Drohnen-Besitzer jetzt achten
Die Lage im europäischen Luftraum ist angespannt. Grund sind zahlreiche Drohnensichtungen, die in den vergangenen Tagen und Wochen über Flughäfen gemeldet wurden. Wer oder was hinter den Flügen steckt, ist in den meisten Fällen unklar. Vermutet wird, dass Russland als Teil seiner hybriden Kriegsführung auf diese Art und Weise für Chaos sorgen möchte.
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Doch nicht jede Drohen kommt aus Russland. Auch zahlreiche Hobbypiloten in Österreich nutzen Drohnen, meist um Luftaufnahmen zu machen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ruft nun zur erhöhten Vorsicht bei Privatflügen auf. Aufgrund der angespannten Lage sei es besonders wichtig, sich vor privaten Flügen mit allen Rechten und Pflichten vertraut zu machen und diese penibel einzuhalten.
Chefjurist Armin Kaltenegger betont die grundlegenden Flugregeln: „Generell gilt: Drohnenflüge sind nur mit direkter Sichtverbindung und bis maximal 120 Meter Höhe erlaubt“. Zudem ist das Fliegen über Menschenansammlungen verboten.
Bestimmungen für Kameradrohnen
Ohne Registrierung, Ausbildung oder Versicherung darf man nur Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm fliegen, die über keine Kamera verfügen. Denn grundsätzlich gilt, dass alle Drohnen mit Kamera - unabhängig vom Gewicht - bei der Austro Control registriert werden müssen. Die Registrierung kostet momentan 39,60 Euro und ist für 3 Jahre gültig. Die Registriernummer muss dann zudem sichtbar an dem Gerät angebracht sein.
Um sich als Betreiber registrieren zu können, ist eine Haftpflichtversicherung notwendig. Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens 750.000 Euro betragen. Je nach Anbieter muss man hier mit Kosten ab 30 Euro pro Jahr rechnen.
Darüber hinaus gelten für das Steuern schwererer Drohnen zusätzliche Auflagen: Wer Drohnen über 250 Gramm steuern möchte, muss bei der Austro Control einen Onlinekurs inklusive Test absolvieren. Dieser Kurs ist verpflichtend und kostenlos für Drohnen zwischen 250 und 900 Gramm.
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Wo darf ich überhaupt fliegen?
Um zu wissen, wo man überhaupt fliegen darf, ist es ratsam, sich die ÖAMTC-App Drohnen-Info herunterzuladen. Dort sieht man sofort, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen man am aktuellen Standort die Drohne aufsteigen lassen kann. Auch das KFV rät zur Nutzung der Applikation.
Flugverbotszonen gibt es meistens aufgrund Flughäfen oder Hubschrauber-Landeplätze in der Umgebung. Im Wiener Stadtgebiet darf man ohne Sondergenehmigung in der Regel gar nicht fliegen. Grund sind die zahlreichen Hubschrauber-Landeplätze auf Krankenhäusern.
Vorsicht mit den Aufnahmen
Auch die Nutzung von Drohnen für Foto- und Videoaufnahmen ist rechtlich heikel. Laut Kaltenegger sind Luft- und Landschaftsaufnahmen grundsätzlich gestattet, solange keine Personen erkennbar sind. Aufnahmen, die in die Privatsphäre von Personen eingreifen, sind generell verboten.