Netzpolitik

Zu wenig Daten: Arzt verklagt Post nach Datenschutzanfrage

In der Datenschutz-Affäre bei der Österreichischen Post hat nun ein Arzt eine Klage gegen das Unternehmen nach der Datenschutzgrundverordnung eingebracht, berichtet der "Kurier" am Donnerstag. Der Arzt will wissen, wem die Post seine Daten verkauft hat. Die Post wiederum sieht sich dazu nicht verpflichtet.

"Eine Nennung aller Datenempfänger ist laut DSGVO (Datenschutzgrundverordnung, Anm.) nicht verpflichtend", hieß es seitens der Post auf APA-Anfrage. Der Anwalt des Arztes, Robert Haupt, sieht das anders: "Wenn die Post den Empfänger kennt, muss sie ihn auch nennen."

Post nennt Bereiche, Arzt will Namen

Die Post wiederum argumentiert, bekanntgegeben zu haben, welche Kategorien von Empfängern die Daten erhalten haben, nämlich werbetreibende Unternehmen. "Das sind zum Beispiel Versandhandel und stationärer Handel, Finanzdienstleister und Versicherungen, IT- und Telekommunikationsunternehmen oder Energieversorger. Auch Vereine wie Spendenorganisationen, NGO ́s oder Parteien können Daten erhalten. Somit entsprechen die Antworten den Bestimmungen der DSGVO."

Dem Arzt reicht das nicht, er will die Namen der Post-Kunden, die diese Daten gekauft haben.

Anfang des Jahres wurde bekannt, dass die Post Daten für Werbezwecke an Kunden, darunter Parteien, verkauft hat. Nach heftiger Kritik hat die Post die Datenbank gelöscht, jedoch stets betont, rechtlich korrekt vorgegangen zu sein. Mittlerweile hat die Post bereits 15.000 Personen Auskünfte über die gespeicherten Daten erteilt.

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