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Selfie-Drohne DJI Neo 2 ab sofort auch in Österreich erhältlich

Der chinesische Drohnenhersteller DJI bringt seine Selfie-Drohne Neo 2 nach dem Start in China nun weltweit auf den Markt. Das kompakte Fluggerät soll vor allem durch seine automatischen Flugmodi punkten, bei denen es die Besitzerin oder den Besitzer vollautomatisch verfolgt oder Aufnahmen über vorab programmierte Flugrouten macht. 

Im Mittelpunkt stehen die technischen Neuerungen im Vergleich zum ersten Neo-Modell. Die Neo 2 erhält ein lidar-gestütztes Hinderniserkennungssystem, das während des Fluges Objekte erkennen und automatisch ausweichen soll. Dazu kommen eine höhere Verfolgungsgeschwindigkeit von rund 43 Kilometer pro Stunde, sowie eine verbesserte Stabilität bei Wind. 

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Steuerung

Gesteuert werden kann die Drohne über klassische Fernsteuerung, auf Wunsch aber auch nahezu komplett per Gesten, mit denen sich Position und Abstand der Kamera anpassen lassen. An Bord ist zudem eine überarbeitete Kamera auf einem 2-Achsen-Gimbal, ein kleines Display an der Front zeigt Flugmodus und wichtige Statusinformationen an. 

Beim Gewicht bleibt die Drohne unter der wichtigen 250-Gramm-Grenze. Registrieren muss man sie in Österreich aufgrund der Kamera aber dennoch. 

Darf ich mit der DJI Neo 2 in Österreich einfach so fliegen?

Kurze Antwort, nein. Denn obwohl die DJI Neo 2 aufgrund ihres geringen Gewichts von 192,5 Gramm in die Kategorie C0 fällt, muss man sich als Betreiber (also Nutzer) in Österreich bei der Austro Control registrieren. Grund dafür ist, dass die Drohne über eine Kamera verfügt. Die Registrierung kostet momentan 39,60 Euro und ist für 3 Jahre gültig. Die Registriernummer muss man dann zudem sichtbar an der Drohne anbringen.

Das ist aber noch nicht alles. Um sich als Betreiber registrieren zu können, ist eine Haftpflichtversicherung notwendig. Die Deckungssumme der Versicherung muss mindestens 750.000 betragen. Je nach Anbieter muss man hier mit Kosten ab 30 Euro pro Jahr rechnen. 

Zudem muss man beachten, wo man überhaupt fliegen darf. Am einfachsten ist es, sich hierfür die ÖAMTC-App Drohnen-Info herunterzuladen. Dort sieht man sofort, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen man am aktuellen Standort die Drohne aufsteigen lassen kann. Nur so viel vorweg: Im Wiener Stadtgebiet darf man ohne Sondergenehmigung in der Regel gar nicht fliegen. Grund sind die zahlreichen Hubschrauber-Landeplätze auf Krankenhäusern, in deren Nähe prinzipiell Flugverbot herrscht.

Preis und Verfügbarkeit

Die Drohne ohne Zubehör kostet 239 Euro. Daneben werden noch Combos, u.a. mit Fernbedienung und Zusatzakkus, verkauft. 

Die Neo 2 ist global erhältlich und kann in Österreich etwa über DJIs Online-Shop bestellt werden. In den Vereinigten Staaten bietet der Hersteller die Neo 2 vorerst übrigens nicht offiziell an und verweist auf ein schwieriges Marktumfeld, in dem politische Diskussionen über chinesische Drohnen und mögliche Beschränkungen eine Rolle spielen.

Eine Drohne mit vergleichbaren Fähigkeiten kommt mit der HoverAir X1 (hier zum futurezone-Test) ebenfalls aus China.

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