Autohersteller sollen zu haltbaren Akkus verpflichtet werden
Hersteller von Elektroautos und Plugin-Hybriden sollen sich zu einer Mindesthaltbarkeit von Batterien verpflichten. Darauf einigte man sich beim Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Unece) in Genf.
Für die Umsetzung des Regelentwurfs muss noch im März 2022 formell abgestimmt werden. Alle Nationen, die einer Einführung dessen zustimmen, müssten die Vorgabe in die nationale Gesetzgebung übernehmen. Wie die Organisation am Freitag bekannt gibt, könnte die erste internationale Regulierung zu Batteriekapazität somit bereits 2023 als Globale Technische Regelung (GTR) in Kraft treten.
Nutzen der Regelung
Autohersteller müssten demzufolge nachweisen, dass die Akkus unter 20 Prozent Kapazität bei über 5 Jahre Nutzung oder 100.000 gefahrenen Kilometern verlieren bzw. unter 30 Prozent bei 8 Jahren oder 160.000 Kilometer.
Damit würde man die Verwendung von „qualitätsmäßig schwachen Batterien“ verhindern und das Vertrauen der Verbraucher*innen erhöhen, heißt es. Außerdem soll eine verpflichtende Haltbarkeit von Batterien, den Nachfragedruck bei den produktionsnotwendigen Rohstoffen reduzieren und den Abfall an gebrauchten Batterien vermindern.
Dem Entwurf nach, entsprechen die geplanten Vorgaben im Wesentlichen schon der bestehenden Praxis. Der US-Umweltbehörde EPA zufolge, sind die häufigsten Batterie-Garantien für acht Jahre oder 160.000 Kilometer bei bis zu 70 Prozent der Kapazität gesetzt.
Hinter dem Vorhaben stehen neben der EU, die USA, China, Japan, Südkorea, Kanada und Großbritannien. Zuständig für das Themenfeld ist die Arbeitsgruppe Verschmutzung und Energie (GRPE) im Weltforum.