Langsames Internet: Aus für Kleingedrucktes bei Providern
Ab dem 21. Dezember soll es mehr Klarheit für Kunden geben. Laut RTR tritt dann die EU-Verordnung zur „Vertragszusammenfassung“ in Kraft.
Diese sieht vor, dass Telekom- und Internetverträge auf einer Seite zusammengefasst werden müssen. Die Sprache muss einfach und verständlich sein. Das Ziel ist, dass es kein Kleingedrucktes mehr gibt und keine versteckten Fallen, in die die Kunden tappen können. Außerdem sollen so die Verträge einfacher vergleichbar sein, damit der Kunde das beste Angebot für sich auswählen kann.
Die RTR hat ein Handbuch veröffentlicht, damit Telekom- und Internet-Anbieter sich auf die Umsetzung der Richtlinie vorbereiten können. Darin ist unter anderem zu lesen, dass bei Festnetz-Internet der Anbieter die minimale Geschwindigkeit, die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit und die maximale Geschwindigkeit angeben muss.
Außerdem muss der Kunde auf seine Rechte hingewiesen werden, wenn die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird, wie etwa Verbesserungen und Preisminderungen. Für mobiles Internet reicht es, die geschätzte maximale Geschwindigkeit anzugeben.