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Verbraucherschützer leiten rechtliche Schritte gegen Amabrush ein

Mit der Amabrush-Zahnbürste verspricht Start-up-Gründer Marvin Musialek ein Gerät, das das zweiminütige Zähneputzen in nur zehn Sekunden erledigt. Weil mit der Amabrush „alle Bereiche gleichzeitig gereinigt“ werden sollen, reichen zehn Sekunden aus. Doch die Wunderzahnbürste, die viele Nutzer im Sommer 2017 auf der Plattform Kickstarter vorfinanzieren konnten, hält nicht das, was sie verspricht. Viele Nutzer beklagen, dass sie keinen Putzeffekt bemerken, auch beim Zahnarzttest von „ORF Konkret“ fiel die Zehn-Sekunden-Zahnbürste durch. Viele, die das Projekt via Kickstarter finanziert haben, haben außerdem bis heute kein Produkt erhalten.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat nun bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht und sammelt Menschen, die sich durch Amabrush - wegen Nichtlieferung oder wegen Untauglichkeit des Produktes - geschädigt sehen. „Es gilt die Unschuldsvermutung“, heißt es dazu weiter. Das teilte der Verbraucherschützer Peter Kolba (auch Abgeordneter der Liste Jetzt) via Facebook mit. Er steht hinter dem VSV, bei dem man seinen Fall auch via Online-Formular mitteilen kann.

Vertretung möglich

Wer sich geschädigt sieht, kann seine Kontaktdaten übermitteln und bekommt kostenlose Auskünfte des VSV. Man möchte damit Amabrush-Käufern "Möglichkeiten für eine gemeinsame Rechtsdurchsetzung" aufzeigen, denn klassische Sammelklagen, in der jeder einzelne Kläger als Partei vertreten ist, sind im österreichischen Recht nicht vorgesehen. Allerdings ist es möglich, sich von einem Verband vertreten zu lassen. Dabei müssen die Ansprüche aber selbstständig angemeldet werden.

"Beim Verbraucherschutzverein haben sich viele Crowdfunder und Käufer gemeldet, die sich durch Amabrush geschädigt sehen", sagte Kolba in einer Aussendung.  „Die Staatsanwaltschaft wird zu prüfen haben, ob strafrechtliches Handeln vorliegt." Gegenüber der futurezone will Musialek zur Sachverhaltsdarstellung, die ihm persönlich nicht vorliegt, nichts weiter sagen. "Es ist noch nichts passiert, außer Informationsbeschaffung. Wir sind nicht kontaktiert worden", so Musialek.

Auf dem sozialen Netzwerk Facebook gibt es zudem seit längerem eine Gruppe, in der zahlreiche Nutzer ihre Erfahrungen mit dem Produkt oder der Kommunikation des Start-ups austauschen. Das Feedback dort ist durchwachsen.

Lange Versprechungen

Rund 7,8 Millionen Euro sammelte das Start-up im Sommer 2017 per Crowdfunding an Geldern ein. Unzufriedenen Unterstützern bietet es derzeit nur an, das Mundstück auszutauschen, aber nicht, das Produkt zurückzunehmen. Neben dem Zahnarzttest von "ORF Konkret" kam in Folge auch das Reparatur- und Servicezentrum R.U.S.Z. zu dem Ergebnis: „Die Zahnbürste Amabrush ist ungeeignet, die öffentlich beworbene Putzleistung zu erbringen.“

Ursprünglich hätte die Wunderzahnbürste bereits im Dezember 2017 an die Unterstützer ausgeliefert werden sollen. Laut „Standard“ sagt Amabrush-CEO Marvin Musialek, dass die Auslieferung an "alle europäischen Kickstarter-Kunden" bereits "zur Gänze erfolgt" sei. Der futurezone liegen hingegen andere Informationen vor: Einige Unterstützer, die im August 2017 bestellt hatten, hätten die Amabrush demnach auch im April 2019 noch nicht erhalten.

Amabrush versandte die Zehn-Sekunden-Zahnbürste zudem zunächst an Kunden, die das Produkt – Monate später - über die Website bestellt hatten. Der Kundenservice von Amabrush bestreitet dies und schiebt die unterschiedliche Auslieferung, die seit Herbst 2018 im Gange ist, auf „kleinere Verschiebungen“, die sich aufgrund von einzelnen Versanddienstleistern ergeben würden. Musialek spricht gegenüber der futurezone von "Einzelfällen". "Wir haben alle Starter-Kits ausgeliefert und sind jetzt dabei, das Zubehör auszuliefern."

"Zum einen werden Crowdfunder seit über einem Jahr vertröstet und bekommen keine Zahnbürste ausgeliefert, zum anderen beschweren sich Käufer, dass die Zahnbürste in keiner Weise dem entspricht, was beworben wurde", sagt Kolba vom VSV.

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