BMW um 1 Euro auf eBay gekauft: So urteilt das Gericht
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Da hat sich wohl jemand gefreut, als er auf eBay einen gebrauchten BMW 3er um nur 1 Euro gekauft hatte. Möglich war dies, weil der Verkäufer den Startpreis der Auktion mit 1 Euro angeben wollte. Irrtümlicherweise machte er daraus allerdings ein Sofort-Kaufangebot.
Nachdem der Käufer also den einen Euro bot, bekam er automatisiert den Zuschlag. Weil der Verkäufer auf ein Missverständnis beharrte, landete die Angelegenheit vor Gericht. Der Käufer forderte einen Schadenersatz in der Höhe von 13.000 Euro - jene Summer, die ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt ungefähr kostet.
Irrtum, daher kein wirksamer Kaufvertrag
Nun urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Sinne des Verkäufers. Aus dem Kontext der Anzeige inklusive ausführlicher Beschreibung sei hervorgegangen, "dass es sich bei der Angabe 'Preis: Euro 1,00', die an sich für ein Sofort-Kauf-Angebot steht, um ein Versehen handelt und der Verkäufer das Fahrzeug versteigern, nicht aber für 1,00 Euro verkaufen möchte."
In der Beschreibung des Angebots hat es unter anderem geheißen: "Fahrzeug muss innerhalb drei Tagen noch Auktionsende - vom Höchstbietenden abgeholt und bar vor Ort gezahlt werden..., Sofortkaufangebote sind gerne erwünscht." Unter anderem ließe der Hinweis auf "Auktionsende" den Schluss zu, dass das Angebot irrtümlich als Sofort-Kaufangebot ausgewiesen wurde.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig und der Schadenersatz muss nicht ausbezahlt werden.
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