
Deutsche WG-Zimmer dürfen unter bestimmten Umständen videoüberwacht werden, sagt ein deutsches Gericht.
Deutsches Gericht erlaubt versteckte Kamera in WG-Zimmer
2023 stellte ein Deutscher im Bundesland Nordrhein-Westfalen heimlich eine Videokamera im WG-Zimmer seines Mitbewohners auf, die er hinter einem Rollcontainer versteckte. Als dieser die Kamera am nächsten Tag beim Putzen entdeckte, war er entsetzt. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Aufsteller legal gehandelt hatte, wie heise berichtet.
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Geldstrafe vo 5.000 Euro
Im September des Vorjahres war das Gericht bereits zu dem Schluss gekommen, dass das Aufstellen der Kamera illegal war. Der Deutsche wurde zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Das Gericht begründete dies damit, dass das Opfer damals in der Wohnung gemeldet war und das Aufstellen der Kamera seine Privatsphäre schwer verletzte, da die Kamera auf sein Bett gerichtet war. Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil ein – und erhielt nun Recht.
In der damaligen Gerichtsverhandlung wurden die auf der Speicherkarte der Kamera gespeicherten Aufnahmen gesichtet. Darauf war eine bekleidete Person zu sehen. Die Qualität der Aufnahmen war jedoch so schlecht, dass man sie nicht eindeutig erkennen konnte. Man sah lediglich Oberschenkel, einen Teil des Oberkörpers, eine Hand und ein Buch. Immer wieder schob sich die Laufrolle des Rollcontainers ins Bild, und auch ein Wischmopp war auf den Aufnahmen zu sehen.
Kein höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt
Das neue Urteil wurde damit begründet, dass der Angeklagte zwar unerlaubt Aufnahmen von einer anderen Person gemacht hatte, diese Person jedoch anhand der Bilder nicht identifizierbar war. Damit das Aufstellen der Kamera tatsächlich strafbar wäre, müssten die Aufnahmen Inhalte zeigen, die mit Krankheit, Tod oder Sexualität zu tun haben. Da das nicht der Fall war, sieht das Gericht den höchstpersönlichen Lebensbereich des damaligen Mitbewohners nicht verletzt. Aufzeichnungen von „neutralen“ Handlungen wie Arbeiten, Kochen, Lesen oder Schlafen seien grundsätzlich legal.
Ganz vom Tisch ist die Sache jedoch noch nicht. Es wird nun geprüft, ob sich unter den Videodateien möglicherweise doch Aufnahmen befinden, die den höchstpersönlichen Lebensbereich des Mitbewohners betreffen.
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