EU: Neuwagen müssen automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer haben
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Die EU will mit einer Verordnung zur allgemeinen Fahrzeugsicherheit dafür sorgen, dass Verkehrsunfälle zurückgehen. So soll eine intelligente Geschwindigkeitsassistenz (ISA) dafür sorgen, dass Fahrzeuge selbsständig langsamer fahren oder dass die Geschwindigkeit nach einer Warnung gedrosselt wird.
Für neue Fahrzeugmodelle gilt die Verordnung bereits
Für Fahrzeugmodelle, die neu auf den Markt kommen, ist die Geschwindigkeitsbegrenzung bereits seit 6. Juli verpflichtend. Ab Juli 2024 müssen alle Neuwagen, die in der EU verkauft werden, damit ausgestattet sein. Autos, die bereits davor zugelassen wurden, sind von der Regelung nicht betroffen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission.
Wie funktioniert es?
Die Systeme stellen unter anderem über die GPS-Ortung die jeweils geltende Geschwindigkeitsbegrenzung fest und weisen die Fahrer*innen darauf hin, falls sie überschritten wird.
Das kann auf unterschiedliche Art und Weise passieren:
- als akustischer Alarm per Warnton
- als Vibrationswarnung, etwa am Lenkrad
- als haptisches Feedback durch Widerstand im Gaspedal
- durch die automatische Drosselung der Geschwindigkeit, etwa per Reduktion der Motorleistung
Automatisch bremsen sollen die Systeme nicht, sondern das weitere Beschleunigen erschweren. Fahrer*innen können das System in Notfallsituation problemlos übergehen, etwa durch das feste Durchdrücken des Gaspedals ("Kickdown").
Das System solle mit den Fahrer*innen zusammenarbeiten und ihre Handlungsmöglichkeiten während der Fahrt nicht einschränken, so die EU-Kommission.
Weitere verpflichtende Assistenzsysteme
Neben der Geschwindigkeitsbegrenzung sieht die General Safety Regulation der EU auch den verpflichtenden Einbau weiterer Assistenzsysteme vor, darunter ein Notbremsassistenzsystem, ein Notfall-Spurhalteassistenzsystem, Müdigkeitswarnungen und ein Rückfahrassistenzsystem.
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