© APA - Austria Presse Agentur

Digital Life

Facebook-Attacke auf Wolf: Strache rudert zurück

Nach heftiger Kritik an seinem Facebook-Posting, das dem ORF und Armin Wolf Fake News, Propaganda und Lügen unterstellte, ruderte Heinz-Christian Strache am Dienstagabend teilweise zurück. Er bearbeitete sein Posting und fügte eine Erklärung hinzu, indem er mehrfach darauf hinwies, dass es sich bei dem Sujet um eine "klar ersichtliche überzogene Satire" gehandelt habe.

"Es tut mir leid"

Das Posting sei überdies nicht gegen Armin Wolf persönlich gerichtet gewesen, sondern Kritik am ORF bezüglich tendenziöser und manipulativer Berichterstattung. "Es tut mir natürlich leid, wenn Armin Wolf dieses Posting persönlich genommen hat. Allerdings möchte ich ausdrücklich festhalten: Es war nicht personenbezogen!", schrieb Strache auf seinem Profil. Das Sujet blieb aber online.

Die Antwort von Wolf ließ nicht lange auf sich warten. In einem Blogeintrag stellte der ORF-Anchorman klar, dass er bei seiner Klage bleibe. Die Argumentation von Strache, dass das Plakat nicht personenbezogen sei, nannte Wolf "interessant", nachdem auf diesem nur sein Foto und sein Name zu sehen sei. Er kritisierte, dass das Sujet immer noch auf dem Facebook-Profil online sei und weiterhin geteilt werde.

Gedankenexperiment

Seine Kritik untermauerte er zudem mit einem Gedankenexperiment, was wohl passieren würde, wenn ein ORF-Journalist die Fotomontage eines Parteichefs mit folgenden Formulierungen posten würde:

„Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Politik werden. Das ist die XPÖ. Das Beste aus Fake News, Lügen und Propaganda, Pseudodebatten und Zwangs-Parteienfinanzierung. Auf xpoe.at. Auf XPÖ-TV. Und auf dem Facebook-Profil von HC Y. XPÖ wie wirr.“

Wolf zufolge würde die besagte Partei die sofortige Entlassung des Redakteurs verlangen und den Rücktritt des Generaldirektors. Es wäre zu Recht ein Riesenskandal, schreibt Wolf. Genau das habe aber Vizekanzler Strache gemacht. "Ich möchte gerne ein Gericht entscheiden lassen, ob diese Art der persönlichen Diffamierung von Journalisten rechtlich zulässig ist oder nicht", endet der Blogeintrag.

Dass Armin Wolf mit seiner Klage vor Gericht durchkommen wird, ist laut Ansicht von Rechtsexperten wahrscheinlich. Wie der Medienrechtler Michael Borsky auf Nachfrage der futurezone erklärte, stellt der Hinweis auf "Satire" kein Freibrief für Ruf- und Kreditschädigung dar, der im vorliegenden Fall wohl gegeben sei.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Martin Jan Stepanek

martinjan

Technologieverliebt. Wissenschaftsverliebt. Alte-Musik-Sänger im Vienna Vocal Consort. Mag gute Serien. Und Wien.

mehr lesen
Martin Jan Stepanek

Kommentare