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Frist für SIM-Wertkarten endet: Was muss ich beachten?

Der Stichtag für das Ende der gesetzlichen Registrierungspflicht für Mobilfunk-Wertkarten rückt näher. Wer bis zum 31. August keine Anmeldung vorgenommen hat, kann seine Wertkarte nicht mehr aufladen. Nach Angaben des Forum Mobilkommunikation (FMK) sind in Österreich hunderttausende Karten noch immer nicht registriert. Insgesamt sind in Österreich 6,6 Millionen  Prepaid-Wertkarten in Umlauf.

Übergangsfrist für Simkarten Registrierung läuft aus

Wie registriert man eine SIM-Karte?

Die Anmeldeoptionen variieren je nach Anbieter. Fachhändler, bei denen man SIM-Karten kaufen kann, nehmen auch die Registrierung vor. Dazu gehören beim Anbieter HoT auch Hofer-Filialen und bei S Budget Mobil kann man sich an der Interspar-Kassa registrieren. Auch Online bieten alle Betreiber die Registrierung an. Hierfür nutzen viele die Video-Identifikation. Über die Kamera des Smartphones wird ein Video-Telefongespräch geführt. Im Laufe des Telefonats muss dem Gesprächspartner ein amtliches Ausweisdokument gezeigt werden. Andere Möglichkeiten wie die Bürgerkarte oder Handy-Signatur und Bank-Ident, also die Bestätigung über  die Vertragsdaten des Online-Bankings, sind bei vielen Anbietern möglich. 

Informieren kann man sich über die Webseiten der Anbieter. Bei A1-Partnern kann so auf der Webseite wertkartenregistrierung.at die Rufnummer eingegeben werden. Anschließend erhält man eine Liste von Optionen, wie man die Registrierung vornehmen kann. 

Was wird für die Anmeldung benötigt?  

Für die Anmeldung muss ein amtlicher Lichtbildausweis und die Telefonnummer der SIM-Karte vorgelegt werden. Zusätzlich wird der PIN oder PUK, beziehungsweise das Kundenkennwort, benötigt. Diese Informationen sind auf den Dokumenten, die man mit dem Erwerb der Karte erhalten hat, vermerkt. Wer die Anmeldung, im Shop oder bei Drittanbietern, für jemand anderen vornimmt, benötigt dafür eine Vollmacht.

Welche Geräte nutzen eine SIM-Karte?

Nicht nur in Handys kommen Wertkarten zum Einsatz. Das vergisst man leicht, nach dem 1. September könnte es dann zu bösen Überraschungen kommen. Tablets, Router und einige Notebooks nutzen SIM-Karten. Auch smarte Rasenmäher, Kühlschränke, Staubsauger, Diebstahlsicherungen oder Haustier-Tracker haben SIM-Karten an Bord. Sie sorgen dafür, dass die Geräte über das Internet steuerbar sind. Kann man also über eine Smartphone-App unterwegs den Staubsauger, Rasenmäher oder die Alarmanlage bedienen, so besteht die Möglichkeit, dass  in den Geräten eine SIM-Karte zum Einsatz kommt.

Moderne Navigationsgeräte für das Auto nutzen ebenfalls SIM-Karten, da sie regelmäßig neue Kartendaten und Updates aus dem Netz herunterladen müssen. Musste man sich beim Kauf um die Aktivierung der SIM-Karten selbst kümmern, sollte man sie auch selbst registrieren. Fand die Inbetriebnahme durch den Hersteller statt, kann man davon ausgehen, auch weiterhin nicht aktiv werden zu müssen.

Was passiert am 1. September?

Wurde die SIM-Karte bis Samstag, 31. August, nicht registriert, kann man anschließend kein Geld mehr aufladen. Ist noch Restguthaben auf der Karte gespeichert, kann dieses über den 1. September hinaus noch aufgebraucht werden. Lädt man die Karte also jetzt  noch einmal auf, kann man so lange weiter telefonieren, bis das Guthaben aufgebraucht ist. Wertkarten müssen jedoch in der Regel  innerhalb eines Jahres einmal aufgeladen werden, da die Anbieter sie sonst deaktivieren. Spätestens mit dem nächsten Aufladen muss man die SIM-Karte dann anmelden.

Auch im Navigationsgerät können SIM-Karten sein.

Ist die Registrierung gratis?

Die Anbieter dürfen für die Registrierung ein Aufwandsentgeld erheben. Einige Filialen verzichten allerdings darauf. Sie können sich laut Gesetz 80 Prozent der entstehenden Kosten vom Staat zurückholen. Die entstehenden Kosten für die Umstellung werden dann aus den Steuertopf geschöpft. Trafiken, Postfilialen und Handyshops oder Drittanbieter wie Hartlauer, verrechnen  um die 10 Euro pro Registrierung. Der geschätzte finanzielle Aufwand pro Kunde beträgt laut Mobilfunkanbieter etwa 5 Euro. A1 verlangt diese 5 Euro auch in den eigenen Filialen. Online ist die Registrierung bei allen Anbietern in der Regel kostenlos. 

Wie registriert man SIM-Karten für Kinder?

Kinder und Jugendliche können sich ohne Erziehungsberechtigte registrieren. Die Daten eines gesetzlichen Vertreters müssen nicht gespeichert werden. Einzige Voraussetzung ist, dass das Kind bereits sieben Jahre alt ist. 

Warum muss die Karte registriert werden?

Die Registrierung der SIM-Karten wurde mit dem Überwachungspaket eingeführt. Sie soll verhindern, dass Kriminelle anonyme Wertkarten nutzen. Alle Nummern können nun eindeutig auf Personen zurückgeführt werden. Staaten wie Deutschland, Frankreich und Italien haben diese Regelung bereits eingeführt.

Was passiert mit ausländischen Karten?

Staaten entscheiden selbst, ob sie eine vergleichbare Registrierung gesetzlich verankern wollen. Kauft man eine Karte im Ausland, etwa in Tschechien, hat man zwar eine ausländische Nummer, kann sie aber anonym nutzen. Dabei muss nur darauf geachtet werden, dass die Karte auch in Österreich ohne zusätzliche Kosten verwendet werden kann. Kritiker bemängeln dies als Schwachstelle im österreichischen Registrierungssystem, da Kriminelle ihre Karten aus dem Ausland beziehen könnten.

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Franziska Bechtold

frau_grete

Liebt virtuelle Spielewelten, Gadgets, Wissenschaft und den Weltraum. Solange sie nicht selbst ins Weltall kann, flüchtet sie eben in Science Fiction.

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