© dpa, Martin Kusch, Grafik: futurezone

Digital Life

"Ist Filesharing in Österreich illegal?"

Was kann mir rechtlich passieren, wenn ich nicht autorisierte Inhalte aus Filesharing-Netzwerken herunterlade? Mache ich mich dabei strafbar? Oder, wie es ein Leser formulierte: "Ist Filesharing in Österreich illegal?" In der Rubrik "Frag die futurezone" gehen wir den Fragen unserer Leser nach, diese Woche haben wir uns der Thematik des Tausches urheberrechtlich geschützter Dateien im Netz angenommen.

Zunächst stellt sich die Frage, ob Filesharing angesichts des breiten Angebots von Streamingdiensten wie Netflix, Amazon Prime oder Spotify überhaupt noch ins Gewicht fällt. Meiner persönlichen Wahrnehmung nach kaum. Nur noch sehr wenige Leute in meinem Bekanntenkreis laden sich Filme, Serien oder Musik über Filesharing-Protokolle oder Webhoster aus dem Netz, der Großteil versorgt sich über Streamingdienste mit Inhalten. Tatsächlich dürfte Filesharing aber immer noch eine gewisse Relevanz haben.

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Glaubt man dem im vergangenen Herbst veröffentlichten "Global Internet Phenomena"-Bericht des Netzwerkausrüsters Sandvine, dann spielt Filesharing im europäischen Raum nach wie vor eine Rolle. Laut Sandvine laufen im EMEA-Raum - also in Europa, dem Mittleren Osten und in Afrika - 30 Prozent des Upstream-Traffics über das BitTorrent-Protokoll, das beim Dateitausch im Netz genutzt wird.

Man kann aber nicht davon ausgehen, dass BitTorrent ausschließlich zum Tausch nicht autorisierter Dateien zum Einsatz kommt. Dazu kommen aber noch Inhalte, die etwa über Hosting-Dienste verteilt werden.

Wie sieht die Situation rechtlich aus?

"Wenn ich Dateien nicht nur herunterlade, sondern gleichzeitig auch zur Verfügung stelle, wie das etwa beim BitTorrent-Protokoll der Fall ist, dann bin ich im Bereich der gerichtlichen Strafbarkeit", sagt der Wiener Anwalt Lukas Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie zur futurezone. Das Delikt falle allerdings nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft, sei also kein Offizialdelikt, sondern könne nur vom Rechteinhaber selbst verfolgt werden.

Lädt man hingegen die urheberrechtlich geschützte Datei nur herunter, etwa von einem Webhoster, und tue man dies ausschließlich zu eigenen Zwecken, dann mache man sich zwar nicht strafbar, eine Urheberrechtsverletzung begehe man aber trotzdem, sagt Feiler.

Was hat man zu befürchten?

Die Frage, was man zu befürchten hat, ist in Österreich eher theoretischer Natur. Denn für Rechteinhaber gibt es so gut wie keine Möglichkeit, die Identität des Rechtsverletzers herauszufinden. "Privatnutzern werden in der Regel dynamische IP-Adressen zugewiesen", sagt Feiler. "Der Access-Provider darf keine Auskunft darüber erteilen, wem er wann welche IP-Adresse zugewiesen hat. Damit bin ich de facto nicht identifizierbar."

Was passiert, wenn man dennoch identifiziert wird?

Wenn die Urheberrechtsverletzung gewerblich - also mit der Absicht damit Geld zu verdienen - erfolgt, beträgt die Strafdrohung zwei Jahre. Auch ohne kommerzielle Absicht sei dabei eine Strafe von bis zu sechs Monaten möglich, wenn man, wie etwa beim BitTorrent-Protokoll, die Datei auch verfügbar mache, meint Feiler.

Inwiefern haften Account-Inhaber, wenn ihr Anschluss für nicht autorisierten Dateitausch genutzt wird?

"Eine Störerhaftung wie in Deutschland kennen wir in diesem Umfang nicht. Das ist nicht übertragbar", sagt Feiler. "Dass Eltern für Kinder haften, ist nicht der Fall."

Unternehmen, etwa Restaurants oder Hotels, die WLAN-Netzwerke betreiben, seien zwar nach dem Urheberrecht als Vermittler zu qualifizieren und müssten Auskunft erteilen. Allerdings sei das, worüber sie Auskunft erteilen könnten, sehr limitiert. "Ich bin datenschutzrechtlich nicht berechtigt, die Daten längere Zeit aufzuheben", erläutert Feiler. Selbst wenn man die Daten habe, lasse sich damit mit vertretbarem Aufwand kaum ein konkreter Nutzer zurückverfolgen.

Ist Filesharing überhaupt noch Thema?

"Die Diskussion ist abgeebbt", sagt der Anwalt. Das Phänomen der Urheberrechtsvergehen im Internet habe sich wegbewegt von Peer-to-Peer-Filesharing und Downloads zu nicht autorisierten Streaming-Angeboten, "die wie Schwammerl aus dem Boden schießen". Feiler: "Da wird auch die Urheberrechtsverletzung als Service angeboten."

Wie die Nutzung solcher Angebote rechtlich einzuordnen ist, werden wir in der nächsten Folge von "Frag die futurezone" erörtern.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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