Millionenteure Bundesheer-Drohnen nicht für Regen geeignet
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Der Rechnungshof hat den Einsatz und Kosten von Drohnen beim Bundesheer im Zeitraum 2011 bis 2018 geprüft. Beanstandet werden unter anderem die hohen Kosten für eine Drohnenflugstunde, das Fehlen einer Gesamtkalkulation zur Beschaffung und Nutzung von Drohnen sowie Schwierigkeiten beim Einsatz der Drohnen.
So habe das Verteidigungsministerium zwar 3,3 Millionen Euro für die Beschaffung von sechs Drohnensystemen budgetiert, für Folgekosten wie die Wartung aber keine Budgetvorsorge getroffen, heißt es im Bericht. Die vom Rechnungshof berechneten Gesamtausgaben beliefen sich auf 4,4 Millionen Euro und lagen damit deutlich über den vom Ministerium geplanten Ausgaben. Die sechs Drohnensysteme leisteten laut dem Prüfbericht von 2015 bis 2018 nur 243 Flugstunden, was einer Gesamtauslastung von lediglich zehn Prozent entsprochen habe. Eine Drohnenflugstunde kostete demnach 18.200 Euro.
Das Verteidigungsministerium kann viele der Vorwürfe des Rechnungshofs nicht nachvollziehen. So sei die Anzahl der Flugstunden in einem "willkürlich festgelegten Beobachtungszeitraum" gemessen worden, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. "Die Höhe der Kosten der Flugstunden hat sich inzwischen daher längst verringert und wird sich auch noch weiter verringern."
Nur für Schönwetter
Nicht nur die Kosten, sondern auch Probleme beim Einsatz der Drohnen kritisiert der Rechnungshof. Für zivile Zwecke wie Assistenz- und Katastropheneinsätze sowie für die Grenzraumüberwachung seien sie nur bedingt einsetzbar gewesen, da schlechtes Wetter "massive Probleme" verursacht habe. Bei Regen und Schneefall sei keine ausreichende Beobachtung möglich gewesen bzw. der Start überhaupt verboten worden.
Das Ministerium wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Drohnen im Prüfzeitraum erprobt worden seien - unter anderem mit dem Ziel, die Herstellerangaben im realen Einsatz zu überprüfen. "Drohnen können bei schlechter Sicht fliegen, man kann aber nichts beobachten. Daher wäre ein Flug sinnlos", stellte es fest. 2020 sollen die Drohnen laut Ministerium im Auslandseinsatz erprobt werden.
Flughäfen nicht geschützt
Der Rechnungshof hat auch die Bedrohung von Drohnen für Flughäfen analysiert. Auf Österreichs Flughäfen besteht keine wirksame Abwehrmöglichkeit von Drohnen. Weder die Flugsicherungsbehörde Austro Control noch die Flughäfen verfügen über stationäre Drohnenabwehrsysteme.
Der Prüfzeitraum über den Umgang mit zivilen Drohnen erstreckte sich über die Jahre 2013 bis 2017. Flughäfen seien besonders gefährdet, da sich hier Flugzeuge bei Start und Landung im Luftraum unter 150 Metern bewegen - der maximal erlaubten Flughöhe für Drohnen, heißt es im Bericht. Der Rechnungshof kritisiert, dass im Notfall nur auf Drohnenabwehrgeräte des Innenministeriums zurückgegriffen werden konnte. Diese mussten erst zum Flughafen transportiert werden und waren somit nur zeitverzögert einsetzbar. Da ein "erhebliches Risiko für Personen- und Sachschäden" bestehe, empfiehlt der Rechnungshof dem Innenministerium, für die größten Flughäfen zumindest je ein Drohnenabwehrsystem an Ort und Stelle bereitzustellen.
Auch am Bewilligungsprozedere, für das die Austro Control zuständig ist, übt der Rechnungshof Kritik. Bis Ende 2017 seien nur sieben Prozent der Drohnennutzer der gesetzlichen Bewilligungspflicht nachgekommen. In diesem Bereich stehen demnächst allerdings ohnehin Änderungen an: Ab Juli 2020 gilt eine neue EU-Drohnen-Verordnung, mit der das bisherige Bewilligungsverfahren durch ein neues Registrierungssystem abgelöst wird.
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