Schweizer Luftraum gesperrt, weil Firmware-Update ignoriert wurde
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Wer am 15. Juni in der Schweiz mit dem Flugzeug reisen musste, brauchte starke Nerven. So musste der gesamte Luftraum aufgrund eines IT-Problems aus Sicherheitsgründen geschlossen werden (die futurezone hat berichtet). Betroffen waren nicht nur Starts und Landungen, sondern auch Überflüge. Als Grund wurde damals ein Hardwareproblem im IT-Netzwerk genannt.
Eine Recherche des Online-Magazins Republik offenbart nun Details zu den Vorgängen, die zu der Panne geführt haben. Ein Grund war demnach ein Switch des Herstellers Extreme Networks. Jener war jedoch nicht defekt, er verweigerte lediglich den Dienst, weil ein Firmware-Update nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, das eine überarbeitete Routingtabelle enthielt.
Eine Warnung des Gerätes, die 2 Tage zuvor aufgepoppt war, wurde von den Verantwortlichen schlicht weg ignoriert und als „Fehlalarm“ eingestuft. Dass das Firmware-Update überhaupt nicht sofort nach Erscheinen eingespielt wurde, war demnach eine bewusste Entscheidung. Weil es sich bei Flugsicherheit um ein sensibles Umfeld handle, sei das Aktualisieren nicht trivial und erfordere präzise Vorbereitungen. Ein unterbrechungsfreies Update sei außerdem nicht möglich.
Kein Fachpersonal
Dass das Problem akut nicht schneller behoben werden konnte, sei auf Fehlmanagement und fehlende Ressourcen beim IT-Personal zurückzuführen. So gab es etwa keinen Nachtdienst von lizenziertem Fachpersonal. Man musste auf einen Techniker warten, der erst viele Stunden nach dem Auftreten seinen offiziellen Dienst antrat. Zu allem Überfluss kam hinzu, dass die eigentlich mögliche Fernwartung ausfiel und die Techniker*innen erst eine Stunde Anfahrt zum Standort hinter sich bringen mussten.
Fehlende Datenflussüberwachung und der Verzicht auf ein redundantes System an einem anderen Standort, trugen ebenfalls zum Ausfall bei. So standen sämtliche Server am Standort Dübendorf. Dies sei rechtlich nicht anders vorgesehen gewesen, weswegen der Bericht des Online-Magazins Republik ebenfalls unzureichende Regulierung als Mitgrund für den Vorfall sieht.
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