++ THEMENBILD ++ E-SCOOTER / TRETROLLER / LEIH-SCOOTER
© APA/HANS KLAUS TECHT / HANS KLAUS TECHT

Digital Life

Strenge Regeln für Leih-E-Scooter in Wien kommen

"Es ist jetzt ein Schritt gelungen, die verschiedenen Interessen unter einen Hut zu bringen. Wir werden die Situation mit Sofortmaßnahmen im nächsten Jahr verbessern", so kündigt die Wiener Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Birgit Hebein ein 9-Punkte-Pakete an, das neue Regeln für E-Scooter in der Bundeshauptstadt beinhaltet.

Demnach werden ab April 2020 folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt:

  1. Abstellen nur auf breiten Gehsteigen: Das Abstellen der E-Scooter ist zukünftig nur auf Gehsteigen, die mindestens 4 Meter breit sind, erlaubt - bislang waren es 2,5 Meter. Die E-Scooter müssen dabei am fahrbahnseitigen Gehsteigrand abgestellt werden.
     
  2. Ausgewogene Verteilung über das Stadtgebiet: Es dürfen maximal 500 E-Scooter pro Anbieter je im 1. Bezirk, in den Bezirken 2 bis 9 und 20 sowie in den Bezirken außerhalb des Gürtels (inkl. Donaustadt und Floridsdorf) positioniert werden.
     
  3. Kürzere Reaktionsfristen für Anbieter: Das Entfernen beziehungsweise Umstellen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter muss künftig innerhalb von zwei Stunden (werktags von 6 bis 18 Uhr) beziehungsweise sechs Stunden zur sonstigen Zeit erfolgen. Bisher hatten die Anbieter vier beziehungsweise zwölf Stunden Zeit.
     
  4. Pilotbezirk Neubau mit fixen Abstellflächen: Mittels Markierung sollen eigene Abstellflächen gekennzeichnet und laufend evaluiert werden. Hier gebe es internationale Erfahrung. Gegebenenfalls kann auch "geo-fencing" (durch GPS definierte Abstellflächen, in denen die Miete beendet werden kann) herangezogen werden, soweit das technisch bereits möglich ist.
     
  5. Regeln in der App: Verpflichtung der Betreiber, dass in der App das korrekte Nutzerverhalten detaillierter und deutlicher dargestellt wird. Dazu zählen unter anderem das Verbot, Scooter auf Gehsteigen unter 4 Meter Breite abzustellen, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Handzeichen, Fahrverbot auf Gehsteigen.
     
  6. Keine nächtliche Lärmbelästigung: Scooter dürfen nicht mehr durch akustische Ortungssignale getrackt werden.
     
  7. Verpflichtende Sperrgebiete (beispielsweise Märkte, Spitäler, Wien Marathon), die in der App dargestellt werden und in denen die Leih-E-Scooter weder gefahren noch abgestellt werden dürfen.
     
  8. Automatische Geschwindigkeitsbeschränkungen: Verpflichtende elektronische Geschwindigkeitsbeschränkung in bestimmten Bereichen wie Begegnungszonen oder in jenen Fußgängerzonen, in denen das Befahren durch E-Scooter erlaubt ist.
     
  9. Auf Wunsch der Polizei werden Sammelanzeigen bei Diebstahlmeldungen ermöglicht.

Zahlreiche Beschwerden, neues Zulassungsverfahren

Ein weiterer Punkt, den sich die Stadt Wien für das kommende Jahr vorgenommen hat, ist die Konzessionierung des Leih-E-Scooter-Marktes. Im Laufe des ersten Halbjahres 2020 soll eine Ausschreibung für den Betrieb von Leih-E-Scootern ausgearbeitet werden.

Im Zeitraum Oktober 2018 bis August 2019 wurden seitens der Polizei 1559 Amtshandlungen in Bezug auf E-Scooter (594 Organmandate, 513 Anzeigen, 398 Abmahnungen, 60 Unfälle mit Personenschaden, sieben Unfälle mit Sachschaden, 32 sonstige Interventionen) registriert.

Aus der Bevölkerung gab es 1015 Beschwerden über verschiedene Kanäle der Stadt Wien. Die Gründe waren allgemeine Beschwerden, Beschwerden über unrichtige Abstellung und unrichtige Nutzung. 

In Wien sind gegenwärtig zehn Anbieter von Leih-E-Scootern akkreditiert. Entsprechend einer Verordnung müssen die E-Scooter von der Behörde markiert werden. Laut der Aussendung der Vizebürgermeisterin sind ungefähr 9000 derartige Fahrzeuge markiert.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare