FILE PHOTO: Tesla vehicles are shown at a sales and service center in Vista, California

Sie waren für den Autopiloten zuständig

© REUTERS / MIKE BLAKE

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Verbraucherschutzverband klagt Tesla wegen "Sentry Mode"

Der Tesla Sentry Mode nutzt alle Kameras der Fahrzeuge um das Geschehen rund um das Auto aufzuzeichnen. Tesla hat diesen „Wächtermodus“ 2019 eingeführt, um Vandalakte aufzuzeichnen. Die Kameras des Fahrzeugs beobachten permanent die Umgebung des Fahrzeugs. Kommt jemand dem Fahrzeug zu nahe, werden Videos davon auf einem USB-Stick gespeichert. Die Kamera lässt sich von Besitzer*innen aber auch via Smartphone-App beobachten, oder gar mit den Vandal*innen sprechen.

Die futurezone hat bereits 2019 berichtet, dass dies nicht DSGVO-konform ist, also nicht mit der europäischen Gesetzeslage zur Datenschutzgrundverordnung vereinbar. Allerdings gab es bisher in Österreich keine Beschwerden dazu bei der Datenschutzbehörde, daher auch kein Verfahren.

Klage in Deutschland

Nun klagt der deutsche Verbraucherschutzverband (VZBV) Tesla wegen des Sentry Modes. Der VZBV erklärt, dass eine datenschutzkonforme Nutzung der Wächterfunktion nicht möglich sei und Tesla dies gegenüber den Besitzer*innen aber verschweige. Eigentlich müsste von allen Passanten, die von der Kamera erfasst werden, eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten eingeholt werden. Das sei aber praktisch unmöglich, so der VZBV.

Außerdem wirft der vzbv Tesla irreführende Werbeaussagen zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos vor. Nach einer Abmahnung vor einem halben Jahr, folgt nun also der Schritt zur Klage.

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