Online-Glücksspiel: Finanzministerium erwägt Netzsperren
Derzeit darf theoretisch nur auf Lotterien-Portal win2day gezockt werden. Das BMF lässt nun Maßnahmen zum "Spielerschutz" evaluieren.
Derzeit darf theoretisch nur auf Lotterien-Portal win2day gezockt werden. Das BMF lässt nun Maßnahmen zum "Spielerschutz" evaluieren.