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Netzpolitik

Corona-Tracing-App Luca verletzt Urheberrecht von Wiener

Mit der deutschen Luca-App soll es möglich werden, Geschäfte, Restaurants und Sportevents sicher zu öffnen. Nutzer registrieren sich - anders als bei der völlig anonymen Stopp Corona App - mit persönlichen Angaben wie Name und Telefonnummer. Beim Eintritt in Restaurants oder Veranstaltungen wird ein QR-Code gescannt. Wird dann eine Corona-Infektion gemeldet, werden alle Gäste der Location informiert, die sich zur betreffenden Uhrzeit im selben Raum aufgehalten haben. Die Daten der Gäste werden zusätzlich an das Gesundheitsamt übermittelt, welches die Daten zur Kontaktverfolgung verwenden kann. So der Plan.

Bestätigte Urheberrechtsverletzung

Die App wurde zuletzt aber vermehrt für Datenschutz- und Sicherheitsmängel kritisiert. Doch Luca hat nun ein weiteres Problem: Wie die futurezone bereits berichtet hat, haben die Entwickler einen Open-Source-Code eines Wiener Entwicklers verwendet, ohne dessen Namen zu nennen. Der Entwickler, Mykola Bubelich, der unter dem Nickname „thesimj“ seinen Code vor rund sechs Jahren als Open Source zur Verfügung gestellt hat, hat nun einen Rechtsanwalt eingeschaltet und dieser verlangt nun in seinem Namen - vorerst außergerichtlich - ein Entgelt für die Nutzung.

„Die Entwickler der Luca-App haben den Lizenzhinweis und den Hinweis auf „thesimj“entfernt, sodass der Eindruck entstanden ist, dass die Softwarekomponente jBaseZ85 von den Luca-App-Entwicklern stamme“, heißt es seitens des Rechtsanwalts Markus Dörfler, Partner bei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte. „Dies stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Im Übrigen ist die Lizenz der Luca-App (GPLv3) nicht mit der von „thesimj“ gewählten Lizenz vereinbar, sodass jede einzelne installierte Luca-App gegen das Urheberrecht verstößt“, sagt Dörfler.

Dies stellt einen Urheberrechtsverstoß dar. Im Übrigen ist die Lizenz der Luca-App (GPLv3) nicht mit der von „thesimj“ gewählten Lizenz vereinbar, sodass jede einzelne installierte Luca-App gegen das Urheberrecht verstößt."

Markus Dörfler, Rechtsanwalt

Geld für Open-Source-Community

Viele deutsche Bundesländer haben um teures Geld eine Lizenz der App gekauft, um die Lösung einzusetzen. Was das nun genau für diese bedeutet, wenn diese Lizenz eine Urheberrechtsverletzung beinhaltet, wird spannend.

Thesimj selbst hatte die sogenannte BSD-Lizenz für seinen Open-Source-Code gewählt. Der Open-Source-Code darf damit rein rechtlich unter denselben Lizenzbedingungen und gegen Namensnennung verwendet werden. Die von den Luca-App-Machern gewählte GPLv3- Lizenz und die BSD-Lizenz sind laut Ansicht des Anwalts, neben der anfangs fehlenden Namensnennung, aber nicht miteinander kompatibel. „Der Entwickler Mykola Bubelich verlangt nun – vorerst außergerichtlich – das Entgelt. Es soll zu 100 % der Open-Source-Community zukommen“, heißt es seitens der Anwaltskanzlei.

Die App wurde von der Culture4life GmbH veröffentlicht. Auch eine Gruppe von Künstlern, darunter auch der „Fanta-Vier“-Musiker Smudo, ist beteiligt.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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