Datenschutzbehörde: Tracking-Tools von Facebook sind rechtswidrig

Datenschutzbehörde: Tracking-Tools von Facebook sind rechtswidrig

© APA/AFP/KIRILL KUDRYAVTSEV / KIRILL KUDRYAVTSEV

Netzpolitik

Datenschutzbehörde: Tracking-Tools von Facebook sind rechtswidrig

Die Verwendung des Tracking-Pixels von Facebook verstößt direkt gegen die geltende DSGVO. Das hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) entschieden, wie die Datenschutz-NGO noyb in einer Aussendung erklärt. Hier geht's zur Entscheidung im Detail.

Außerdem verstoßen die Tracking-Tools von Meta, der Mutterfirma von Facebook, gegen das sogenannte "Schrems II"- Urteil zu transatlantische Datentransfers, heißt es von noyb. Europäischen Webseitenbetreiber*innen werde daher empfohlen, keine Tools von Meta auf ihren Webseiten einzusetzen.

"Facebook hat so getan, als könnten Kunden ihre Technologie weiterhin nutzen, obwohl 2 Urteile des Europäischen Gerichtshofs das Gegenteil besagen. Nun hat die erste Aufsichtsbehörde einem Webseitenbetreiber mitgeteilt, dass die Nutzung der Facebook-Tracking-Technologie illegal ist", wird Max Schrems, Vorsitzender von noyb.eu, in der Aussendung zitiert.

Daten landen in den USA

Die Entscheidung der Datenschutzbehörde, dass Google Analytics nicht rechtskonform verwendet werden könne, gelte nämlich auch für die von Meta bereitgestellten Tools "Facebook Login" und "Meta Pixel".

"Bei der Nutzung dieser Tools werden unweigerlich Daten in die USA übertragen, wo die Daten von Geheimdiensten angefordert werden können", schreibt die Datenschutz-NGO: "Wenn Websites diese Technologie einsetzen, leiten sie auch alle Nutzer*innendaten an den multinationalen US-Konzern und an die NSA weiter."

Informationen darüber, ob in diesem Fall bereits eine Strafe verhängt wurde oder ob eine Strafe angedacht ist, liegen laut noyb nicht vor. Die DSGVO sehe in solchen Fällen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Die Datenschutzbehörden seien aber mit Strafen bisher sehr zurückhaltend, obwohl die Unternehmen 2 Urteile des EuGH mehr als 2 Jahre lang ignoriert haben, heißt es von noyb.

Das sagt Meta dazu

"Diese Entscheidung basiert auf historischen Umständen und bezieht sich nur auf ein einziges Unternehmen im Zusammenhang mit seiner Nutzung von Facebook Pixel und Facebook Login an einem einzigen Tag im Jahr 2020", erklärt Meta gegenüber futurezone.

Obwohl man mit vielen Aspekten der Entscheidung nicht einverstanden sei, habe die Entscheidung keine Auswirkungen darauf, wie Unternehmen die Produkte von Meta verwenden. "Dieser Fall geht auf einen Konflikt zwischen EU- und US-Recht zurück, der derzeit beigelegt wird", erklärt das Unternehmen weiter.

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