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© APA/AFP/JUSTIN TALLIS / JUSTIN TALLIS

Netzpolitik

EU einigt sich auf strengere Regeln für Techkonzerne

Tech-Giganten wie Facebook und Google müssen in der Europäischen Union künftig deutlich strengere Regeln einhalten. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am späten Donnerstagabend in Brüssel auf ein Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das die Marktmacht der Internetriesen eingrenzen und für faireren Wettbewerb sorgen soll. Konsument*innen sollen dadurch mehr Wahlfreiheit bei Online-Angeboten bekommen.

Ausdrückliche Zustimmung für Datenzusammenführung

Zu den neuen Regeln gehört, dass die großen Unternehmen die Daten aus verschiedenen Quellen künftig nur noch mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung zusammenführen dürfen. Stimmen Nutzer*innen nicht zu, müssen die Unternehmen alternative Nutzungsmöglichkeiten ihrer Dienste erlauben.

Ein pauschales Verbot personalisierter Werbung oder ein komplettes Verbot personalisierter Werbung für Kinder und Jugendliche ist nicht im DMA beschlossen worden.

Interoperabilität bei Messaging-Diensten

Jedoch müssten sich große Messengerdienste wie WhatsApp und iMessage künftig dafür öffnen, auch Nachrichten von kleineren Messangern empfangen zu können. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass Signal- oder Threema-Nutzer*innen Nachrichten oder Fotos an Freunde bei WhatsApp schicken können. Denn den kleineren Firmen bleibt die Entscheidung, ob sie sich öffnen wollen, selbst überlassen.

Wohl könnten jedoch neue Anbieter auf den Markt kommen, die ihren Dienst mit Whatsapp verknüpfen. Für Gruppenchats wird diese Funktion nicht unmittelbar zur Verfügung stehen.

Große Konzerne im Visier

Der DMA zielt nun auf bestimmte Unternehmen, die für gewerbliche Nutzer*innen ein wichtiges Zugangstor zum Endverbraucher*innen sind. Unternehmen fallen dann unter den DMA, wenn sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Zudem müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzer*innen und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.

Hohe Strafen bei Verstößen

Zu diesen zentralen Plattformdiensten gehören etwa Suchmaschinen wie Google und Soziale Medien wie Facebook. Bei Verstößen drohen heftige Sanktionen, zunächst von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Bei wiederholten Verstößen könnten es bis zu 20 Prozent sein. In Ausnahmefällen, bei „systematischer Verletzung“, könnte die EU-Kommission unter anderem auch Fusionen für einen bestimmten Zeitraum verbieten oder strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung anwenden.

Nicht vor 2024

Der Rat der EU-Staaten und das Europaparlament müssen die Einigung noch einmal bestätigen, dies gilt jedoch als Formalie. Anschließend muss der DMA im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und tritt 20 Tage später in Kraft. Das könnte etwa Anfang 2023 sein. Anschließend gilt noch eine Übergangsfrist von 6 Monaten. Nachdem die EU-Kommission die Gatekeeper designiert hat, haben diese nochmal 6 Monate Zeit, die DMA-Vorgaben umzusetzen. Dann dürfte es bereits 2024 sein.

Gesetz für digitale Dienste wird noch verhandelt

Der DMA ist Teil eines großen Digital-Pakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgestellt hat. Der zweite Teil ist das Gesetz über Dienste (Digital Services Act, DSA), über das Parlament und EU-Staaten noch verhandeln. Der DSA befasst sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie Hassrede oder gefälschten Produkten.

 

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