EU-Parlament für Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
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Das EU-Parlament hat sich gegen die biometrische Massenüberwachung von Menschen ausgesprochen. Automatische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und bei Grenzkontrollen müsse dauerhaft verboten werden, heißt es in einer Resolution, die die Abgeordneten am Mittwoch mit relativ knapper Mehrheit annahmen.
Nur Bürgerinnen und Bürger, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben, dürften auf diese Weise überwacht werden. Die Resolution ist allerdings rechtlich nicht bindend.
Konservative gegen Verbot
"Biometrische Massenüberwachung verdächtigt zu Unrecht eine große Zahl unschuldiger Bürgerinnen und Bürger, diskriminiert systematisch unterrepräsentierte Gruppen und gefährdet unsere freie und vielfältige Gesellschaft", erklärte der Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer, der für die Grünen-Fraktion eng an dem Bericht mitarbeitete. Gegen die Resolution stimmten weite Teile der konservativen EVP-Fraktion, der auch die ÖVP angehört.
Bei der Suche nach Straftätern soll künstliche Intelligenz nach dem Willen des EU-Parlaments zudem nur unter strenger menschlicher Aufsicht zum Einsatz kommen dürfen. Es bestehe die Gefahr, dass KI-Systeme in der Strafverfolgung zu einer Diskriminierung bestimmter Personengruppen führten, heißt es in der Resolution.
KI-Systeme sind fehleranfällig
Künstliche Intelligenz, die dafür eingesetzt werde, automatisch Menschen zu identifizieren, mache besonders häufig Fehler bei Angehörigen ethnischer Minderheiten, bei Schwulen, Lesben und Transpersonen, bei älteren Menschen und bei Frauen.
Private Datenbanken zur Gesichtserkennung sollen nach dem Willen der Parlamentarier verboten werden. Eine solche Datenbank hatte etwa die umstrittene US-Firma Clearview AI aufgebaut, die dafür Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet zusammenstellte.
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