Polizei setzt Gesichtserkennung am häufigsten bei Diebstahl ein
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Seit knapp einem Jahr ist in Österreich bei der Polizei die Gesichtserkennungsanalyse im Einsatz. Wie jetzt dank einer parlamentarischen Anfrage, die von der Abgeordneten Katharina Kucharowits (SPÖ) eingebracht wurde, bekannt geworden ist, kam die Analysesoftware in den allermeisten Fällen bei Diebstahlsdelikten zum Einsatz. Insgesamt wurde die Gesichtserkennungssoftware bis 24. Juni 2021 – seit 1. August 2020 ist die Software im Regelbetrieb im Einsatz – in 1574 Fällen zum Einsatz gebracht.
Wofür die Software eingesetzt wurde
470 Fälle davon betrafen den Verdacht auf Diebstahl. Bei 251 Delikten wurden Personen ausgeforscht, die neben einem Diebstahl auch einen Einbruch begangen, oder Waffen eingesetzt haben sollen. In 33 weiteren Fällen ging es um schweren Diebstahl mit Entwendung von Gegenständen mit einem Sachwert von über 5000 Euro.
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) legte eine Excel-Liste bei, aus der alle Delikte hervorgehen. Es ging lediglich bei 16 Fällen darum, einen Mord aufzuklären. Laut Nehammer wird die Gesichtserkennungssoftware nicht eingesetzt, um Demonstranten bei laufenden Veranstaltungen zu überwachen. Allerdings wurde bestätigt, dass ein digitaler Bildabgleich in Zusammenhang mit Demonstrationen möglich sei, und zwar dann, wenn „vorsätzlich gerichtlich strafbare Handlungen“ aufgeklärt werden müssen.
Das Bundeskriminalamt hatte die Software im Jahr 2019 für 448.813,20 Euro von der deutschen Firma Cognitec Systems gekauft, der Liefervertrag wurde mit der Atos IT Solutions und Services GmbH abgeschlossen. Um mit den Bildern besser arbeiten zu können, wurden zudem drei Arbeits-PCs und sechs hochauflösende Bildschirme im Wert von 4277,98 Euro angeschafft.
Keine Echtzeitüberwachung geplant
Datenschützer befürchten seit jeher, dass die Software auch zur Echtzeit-Überwachung, etwa auf Demos, eingesetzt werden könnte. Die Gesichtserkennungssoftware der Polizei sei nicht darauf ausgelegt, Menschen in Echtzeit zu überwachen, wird daher seitens Nehammer einmal mehr in der Anfragebeantwortung betont. Dafür fehle die Rechtsgrundlage sowie sei die Software dazu „nicht in der Lage“, heißt es. Stattdessen werden Bilder aus Kameras mit der Referenzdatenbank der Polizei abgeglichen.
Für die Abgeordnete Kucharowits ist ein Einsatz der invasiven Technologie vor allem zur Aufklärung von Diebstählen dennoch „ausufernd“. „Dass eine Software, die eigentlich im Kampf gegen Schwerverbrecher*innen konzipiert wurde, nun gegen Kleinkriminelle genutzt wird, ist demokratiepolitisch brandgefährlich.“
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