Ein weißes USB-C-Kabel vor einem dunklen Hintergrund.

USB-C-Kabel

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Netzpolitik

Neue EU-Regeln für USB-Ladegeräte: Das ändert sich

Die Europäische Union hat neue Vorschriften für Netzteile und Ladegeräte verabschiedet, die ab dem Jahr 2028 in Kraft treten werden. Künftig müssen deutlich mehr elektronische Geräte mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein. Dies betrifft insbesondere Netzteile mit einer Ausgangsleistung unter 240 Watt.

Damit erweitert die EU-Regelung die bisherige Pflicht, die Ende 2024 für Smartphones, Tablets und ähnliche Geräte eingeführt wurde, auf weitere Bereiche wie Laptops, WLAN-Router und Monitore. Auch Set-Top-Boxen für Fernseher und Spielkonsolen fallen darunter.

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Was ist das Ziel dieser Regelung?

Ziel ist es, den Ladestandard zu vereinheitlichen, die Kompatibilität zwischen Geräten zu erhöhen und den Elektroschrott zu reduzieren. Ausgenommen sind bestimmte Spezialgeräte für Feuchträume, Medizinprodukte, Spielzeug mit besonderen Sicherheitsanforderungen sowie fest installierte Geräte.

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Die Verordnung sieht zudem vor, dass Ladegeräte mit abnehmbaren Kabeln ausgestattet sein müssen, um die Lebensdauer zu erhöhen und Elektroschrott zu reduzieren. Zusätzlich müssen Netzteile mit einem Überspannungsschutz versehen sein und einheitliche Symbole („Common Charger EU Logo“) aufweisen, um die Verbraucherfreundlichkeit zu steigern.

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