The logo of Meta Platforms' business group is seen in Brussels
© REUTERS / YVES HERMAN

Netzpolitik

Millionenstrafe: Personalisierte Facebook-Werbung in EU illegal

Das Werbemodell von Facebook & Co, so wie wir es bisher kennen, steht vor dem vorläufigen Aus - zumindest legt dies ein jüngstes Urteil nahe. Auf Facebook und Instagram werden Nutzer*innen immer wieder personenbezogene Werbeanzeigen eingespielt, die auf ihre Interessen zugeschnitten sind. Nun wurde am Mittwoch von der irischen Datenschutzbehörde entschieden, dass dies in der Form, in der es der Konzern Meta praktiziert, nicht möglich ist. Zmindest die Rechtsgrundlage, auf der die Nutzung dieser Daten beruht, ist illegal. Meta darf die Daten seiner Nutzer*innen nicht mehr ohne Einwilligung nutzen.

Außerdem wird das Unternehmen Meta Ireland zu einer Strafzahlung von 390 Millionen Euro verdonnert. Diese setzt sich aus 210 Millionen Euro für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von Facebook, und 180 Millionen für Verstöße bei Instagram zusammen.

Beschwerde aus dem Jahr 2018

Ausschlaggebend dafür war eine Beschwerde des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems von der Organisation noyb.eu. Dieser hatte bereits im Mai 2018 Beschwerden gegen den US-Konzern eingebracht. An diesem Tag trat die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die Nutzer*innen besser schützen soll.

Nutzer*innen sollen laut DSGVO einwilligen, wenn ihre Daten z.B. für Werbezwecke verwendet werden. Doch daran hat sich Meta (damals noch Facebook) nicht gehalten und stattdessen behauptet, dass die User*innen einen Vertrag abgeschlossen hätten, der ihnen das erlaubt.

"Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die DSGVO auf so arrogante Weise zu ignorieren“, sagt Max Schrems.

Was das jetzt bedeutet

Die endgültige Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde besagt, dass Meta personenbezogene Daten, die auf einem angeblichen "Vertrag" mit den Nutzer*innen beruhen, nicht für Werbezwecke verwenden darf. Den Nutzer*innen muss daher eine Ja/Nein-Einwilligungsoption ("Opt-In") angeboten werden. Ohne Einwilligung darf Meta die Daten nicht mehr für personalisierte Werbung verwenden. Meta darf den Dienst bei fehlender Einwilligung außerdem nicht einschränken.

"Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU. Jeder muss jetzt diese Apps auch ohne personalisierter Werbung nutzen können. Die Entscheidung sorgt auch für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Werbetreibenden, die ebenfalls die Zustimmung der Nutzer*innen einholen müssen", sagt Schrems in einer ersten Reaktion.

Die Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde kam spät - und zwar erst, nachdem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) festgestellt hatte, dass die von Meta praktizierte "Umgehung" der DSGVO illegal ist.

Meta: "Personenbezogene Werbung ist nicht illegal"

Meta sagt in einem Blogposting zum Urteil, dass es bereits lange eine Debatte darüber gebe, was für eine Art von Zustimmung man von Nutzer*innen zur Verwendung ihrer Daten einholen muss. Man sei außerdem der "festen Überzeugung", dass der Weg, den Meta gewählt habe, rechtlich gesehen in Ordnung sei, heißt es in der Stellungnahme. Meta will deshalb auf jeden Fall gegen diese Entscheidung der irischen Datenschutzbehörde vorgehen.

Wichtig ist es Meta auch, zu betonen, dass personalisierte Werbung nicht per se illegal ist. Lediglich die rechtliche Zustimmung der Nutzer*innen würde sich ändern. "Werbetreibende können unsere Plattform weiterhin dafür nutzen, potentielle Kunden zu erreichen, ihre Unternehmen zu Wachstum zu verhelfen und neue Märkte zu erobern", heißt es.

"Der Vorschlag, dass personalisierte Werbung von Meta nicht mehr europaweit angeboten werden kann, es sei denn, die Zustimmung jedes Benutzers wurde zuvor eingeholt, ist falsch", heißt es weiters. Es gebe hier eine "rechtliche Unklarheit" und die Debatte darüber werde weitergehen, so Meta.

Wie es weitergeht

Noyb.eu hat bereits erwartet, dass Meta gegen die Entscheidung berufen wird. Die Bürgerrechtsorganisation geht davon aus, dass die Chancen, eine solche Berufung zu gewinnen, "minimal" sei, weil es bereits eine verbindliche Entscheidung der EDSA gebe. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind außerdem zwei ähnliche Fälle anhängig, in denen es um die Umgehung der Zustimmung von Meta geht, so dass die Angelegenheit und alle Einsprüche endgültig geklärt werden könnten. 

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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