Lernsieg: Beschwerde von Lehrer gegen Bewertungs-App abgewiesen
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Die umstrittene Lehrerbewertungs-App "Lernsieg" steht laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) in keinem Widerspruch zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Mit der App können Schüler*innen ihre Lehrer*innen und Schulen anonym mit ein bis 5 Sternen bewerten.
Ein HTL-Lehrer sah sich in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt, seine Beschwerde wurde nun abgewiesen. Die Datenschutzbehörde hatte die App bereits Anfang 2020 als datenschutzkonform bewertet. Derzeit laufen noch Zivilverfahren.
Datenbank mit 90.000 Lehrer*innen angelegt
Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrer*innen und den entsprechenden Schulen angelegt. Schülerinnen und Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis 5 Sternen bewerten. Daraus werden Rankings erstellt. Derzeit ist die App bis auf Weiteres offline, da laut den Betreibern gemeinsam mit einem Lehrergremium an einer Verbesserung der App gearbeitet wird.
In seiner aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des von der Gewerkschaft unterstützten Lehrers gegen einen Bescheid der Datenschutzbehörde mit dem Argument abgewiesen, dass die Interessen der Allgemeinheit und ganz besonders der Schüler*innen höher zu werten seien als jene der betroffenen Lehrer*innen, vor allem wo seine berufliche- und nicht seine Privatsphäre betroffen sei. Eltern und Kinder hätten vor der Entscheidung für eine neue oder künftige Schule ein berechtigtes Interesse an der Qualität der dortigen Ausbildung und der Bewertung der Unterrichtsqualität einzelner Lehrer*innen. Die App schaffe außerdem für Schüler*innen die Möglichkeit, Lehrmethoden zu loben oder aber Missstände und Kritikpunkte aufzuzeigen.
Die vom Lehrer beklagte Gefahr von Mehrfach- oder Falschbewertung schätzt der BVwG hingegen gering ein, durch Mechanismen wie eine Verifizierung per Telefonnummer und die Beschränkung auf eine Bewertung pro Lehrperson und Telefonnummer wäre dies "umständlich und äußerst aufwendig". Die Frage, ob die Sammlung der Lehrerdaten ebenfalls datenschutzkonform stattgefunden hat, wurde vom BVwG übrigens nicht behandelt.
Lehrergewerkschaft bekämpft Lernsieg von Beginn an
Die Lehrergewerkschaft hatte von Beginn an gegen die App gewettert, sie deponierte u.a. Bedenken in Sachen Datenschutz bzw. ortete eine "riesige Handynummernsammelaktion". Neben Beschwerden bei der Datenschutzbehörde wird die App von der GÖD auch per Zivilklage bekämpft, dabei wird Unterlassung und Löschung der Daten gefordert. In 2 Fällen wurden die Klagebegehren vom Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen im Frühjahr zurückgewiesen, die Gewerkschaft hat dagegen berufen.
App-Gründer Benjamin Hadrigan zeigte sich in einer schriftlichen Stellungnahme erfreut über die aktuelle BVwG-Entscheidung. Es sei unverständlich, wieso sich die Lehrergewerkschaft bis heute weigere, "mit uns konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung zur Verbesserung der Bildungstransparenz in Österreich zusammenzuarbeiten". Gleichzeitig gebe es eine "nicht unwesentliche Anzahl von LehrerInnen", die mit den App-Machern zusammenarbeite. Zusätzlich gebe es Gespräche mit Pilotschulen, die die App aktiv im Unterricht einsetzen "und damit aktiv ein Zeichen zu mehr Transparenz setzen" wollen würden.
Angesichts der vielen Klagen der Lehrergewerkschaft hatte Hadrigan zuletzt eine Spendenkampagne gestartet, um die Prozesse von "Lernsieg" gegen die Pädagogen zu finanzieren. Bis dato habe man freilich "jede einzelne Beschwerde und jedes Verfahren gewonnen", betonte Hadrigan. Bei der Gewerkschaft kann man diese Einschätzung nicht nachvollziehen. "Das kann ich so nicht bestätigen", so der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger (FCG) gegenüber der APA.
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