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Netzpolitik

Mann darf wegen Facebook-Postings nicht in Frankreich bleiben

Ein Mann aus Marokko muss wieder zurück in sein Ursprungsland. Der Grund: seine "anti-französische" Haltung, die er auf Facebook kundgetan hatte. Der Fall wurde öffentlich, nachdem das Berufungsgericht die Verweigerung aufrechterhielt, seinen Aufenthalt in Frankreich zu verlängern, wie das französische Portal "The Local" berichtet.

Facebook kooperiert mit Behörden

Vor kurzer Zeit hatte Facebook eingewilligt, enger mit den französischen Behörden zusammenzuarbeiten und ihnen rassistische, homophobe oder antisemitische Inhalte auf der sozialen Plattform preiszugeben. Die Postings des 31-jährigen Mannes wurden dem Berufungsgericht zugespielt und folglich als Bedrohung der öffentlichen Ordnung bewertet. Der Account des Mannes soll zudem anti-westlich, verschwörerisch und anti-französisch ausgerichtet sein. Zusätzlich hat er ein Foto von einer Waffe sowie mehrere Bilder von Frauen, die ohne ihr Wissen im öffentlichen Verkehr oder an öffentlichen Plätzen fotografiert wurden, veröffentlicht. Der Marokkaner war der Polizei schon bekannt und wurde in Frankreich bereits verhaftet, jedoch nicht eines Verbrechens angeklagt. Er muss das Land nun innerhalb eines Monats verlassen.

Französische Werte

Um legal in Frankreich ansässig zu sein, müssen lediglich einige Kriterien wie ein ausreichendes Einkommen erfüllt sein. Der Test für die Staatsbürgerschaft ist natürlich strenger: Menschen aus dem Ausland müssen beweisen, dass sie völlig in das französische Leben integriert sind und die französischen Werte aufrechterhalten. Auch Sprachkenntnisse sowie der historische Wissensstand sind ein Muss. Sobald die Behörden den Eindruck haben, dass sich die Antragsteller nicht komplett integriert haben, können sie den Antrag ablehnen. Anfang dieses Jahres wurde eine Krankenschwester aber auch abgelehnt, weil sie „zu viel gearbeitet“ hat. Ihre wöchentlichen Arbeitsstunden haben den französischen Arbeitsverordnungen nicht entsprochen.

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