Meta AI in WhatsApp

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© Florian Christof

Netzpolitik

Nutzerdaten für KI-Training: Max Schrems droht Meta mit Klage

Der Facebook-Konzern Meta verfolgt den Plan, Nutzerdaten für das Training der KI-Software Meta AI zu nutzen. Dieses Vorhaben sorgt für heftige Kritik und hat dem Unternehmen nun eine Unterlassungsaufforderung in Form eines Abmahnschreibens eingebracht.

Die Datenschutzorganisation noyb (None Of Your Business) des österreichischen Datenschützers Max Schrems hat ein solches Schreiben an Meta übermittelt. Das teilte noyb am Mittwoch in einer Aussendung mit

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Schadenersatz in Milliardenhöhe möglich

Meta sei nunmehr mit einem massiven Rechtsrisiko konfrontiert. So sei eine europäische Verbandsklage ein möglicher nächster Schritt. "Und das nur, weil es auf ein 'Opt-out'- statt auf ein 'Opt-in'-System zurückgreift", lautet die Kritik von noyb. 

Sollten in weiterer Folge eine Unterlassungsklage eingebracht und gewonnen werden, könnte Meta auch für den Schadenersatz gegenüber den Betroffenen haftbar sein, meinen die Datenschützer. Die Forderungen könnte in die Milliarden gehen, so noyb. 

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Schrems: "Betroffene um ihre Einwilligung bitten" 

Der Verweis von Meta, dass ein "berechtigtes Interesse" an den Daten bestehe, lässt Schrems nicht gelten. "Der Europäische Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Meta für personalisierte Werbung kein 'berechtigtes Interesse' geltend machen kann. Wie sollte Meta dann ein berechtigtes Interesse daran haben, alle Daten für das KI-Training abzugreifen?", betonte der Datenschützer. Sein Angebot: "Betroffene um ihre Einwilligung bitten." 

Am gestrigen Dienstag hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) Meta beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Nutzung der User-Daten für das KI-Training beantragt. Dies solle im Eilverfahren gestoppt werden. 

Von Meta hieß es dazu am Dienstag: "Unser Ansatz entspricht den klaren Richtlinien, die im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss vorgegeben wurden, und folgt umfangreichen und fortlaufenden Gesprächen mit der irischen Datenschutzkommission, unserem federführenden Datenschutzregulator in Europa." 

Man habe den Menschen in der EU eine Möglichkeit gegeben, gegen die Nutzung ihrer Informationen für diese Zwecke Einspruch zu erheben, und sie über dieses Recht per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert.

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