ORF TVthek
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© /Gregor Gruber

Netzpolitik

GIS-freies Streaming von ORF-Programmen ist verfassungswidrig

Der ORF hat gegen das ORF-Gesetz geklagt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat jetzt diesbezüglich für den ORF entschieden. Einige Bestimmungen darin wurden als verfassungswidrig eingestuft und werden damit aufgehoben.

Speziell geht es darum, dass das Sehen und Hören von ORF-Programmen im Internet bisher gebührenfrei war. Und dies ist laut dem VfGH verfassungswidrig.

Grundlage für die de facto Gebührenbefreiung beim Streaming ist bisher, dass das Programmentgelt (Geld geht an den ORF) im ORF-Gesetz mit der Rundfunkgebühr (geht an den Bund) gekoppelt war. Die GIS-Gebühr setzt sich aus Programmentgelt und Rundfunkgebühr zusammen. Hat man kein Radio und keinen TV, entfällt die Rundfunkgebühr und damit auch das gekoppelte Programmentgelt. Man muss also keine GIS-Gebühr zahlen, selbst wenn ORF-Programme per Streaming konsumiert.

Paywall für Streaming könnte kommen

Die Aufhebung tritt am 31. Dezember 2023 in Kraft. Bis dahin muss die Regierung eine Neuregelung treffen. Damit dürfte die Voraussetzungen geschaffen sein, dass der ORF sein Streamingangebot künftig nur noch zahlenden Kund*innen zur Verfügung stellen wird. Ob das dann nur für GIS-Zahlende gilt oder es eine Art „kleine GIS“ geben wird, bei der die Gebühr niedriger ist, wenn man kein Radio oder TV besitzt, ist noch offen.

Der VfGH betont, dass diese Entscheidung nicht darüber aussagt, „ob die Rundfunkgebühren sowie weitere Gebühren und Abgaben, die gemeinsam mit dem Programmentgelt eingehoben werden, verfassungskonform geregelt sind“. Dies sei nicht Gegenstand dieses Antrags gewesen.

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