Das Pornoportal xHamster bleibt Nutzern aus North Carolina bis auf weiteres verwehrt
Das Pornoportal xHamster bleibt Nutzern aus North Carolina bis auf weiteres verwehrt
© scyther5/istockphoto

Netzpolitik

Porno-Abzocke: EU-Gericht soll über Copyright-Trolling entscheiden

Eine Briefkastenfirma aus Zypern muss sich wegen ihres Geschäfts mit Abmahnungen vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten. Sie hatte laut Netzpolitik zahlreiche Mahnbriefe an Internetprovider gesendet. Diese sollten Namen und Adressen ihrer Kunden herausgeben, wenn diese illegal Pornos über Bitorrent bereitgestellt oder heruntergeladen hatten. 

Urheberrecht oder Datenschutz

Dagegen hatte der belgische Provider BVBA Telenet geklagt. Nun übernimmt der Europäische Gerichtshof die Verhandlungen über die Frage, ob das Urheberrecht über dem Datenschutz steht. Die angeklagte Firma Microm hält die Rechte an den Filmen. Sie verlor im Juli bereits in Großbritannien gegen Virgin Media in einer vergleichbaren Klage, hier hatte ein Gericht in Wales aufgrund der DSGV gegen die Herausgabe der IP-Adressen der betroffenen Personen entschieden.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof könnte nun zum Präzedenzfall werden, da das Versenden von Abmahnungen insbesondere in Deutschland zu einem Geschäftsmodell geworden ist. In Österreich kommt dies kaum vor, hier ist die Herausgabe der IP-Adressen gesetzlich verboten.

Trolling

Das EU-Gericht soll vor allem über sogenanntes Copyright-Trolling entscheiden. Dabei verdienen Firmen Geld an Klagen gegen Urheberrechtsverletzungen. Die Firma Microm hat lediglich eine Postadresse in Zypern, lässt sich allerdings nicht weiter zurückverfolgen. Laut eines belgischen Gerichts basiere das Geschäftsmodell der Firma auf der Existenz von Piraterie. Man müsse nun zwischen Trollen und tatsächlichem Urheberrecht entscheiden, sagte der belgische Anwalt Benoit Van Asbroeck gegenüber netzpolitik. Im Sommer 2020 soll die Verhandlung in Luxemburg stattfinden. 

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare