Die Hacker von Anonymous haben die ungarische Verfassung nach eigenem Gutdünken "ergänzt"
Die Hacker von Anonymous haben die ungarische Verfassung nach eigenem Gutdünken "ergänzt"
© APA/HELMUT FOHRINGER

Netzpolitik

Regierungssprecherin erklärt "digitales Vermummungsverbot"

Die Regierung hat am Dienstagmittag im Rahmen einer Pressekonferenz angekündigt, dass an einem "digitalen Vermummungsverbot" gearbeitet werde. Was sich hinter diesem Begriff verbirgt, blieb zunächst unklar. Eine Klarnamenpflicht soll es nicht werden, soviel stellten Kanzler und Vizekanzler klar. Wie die Regierung trotzdem gegen anonyme Gesetzesübertretungen im Netz vorgehen will, wurde aber nicht genau erklärt. Die futurezone hat eine Anfrage an das für Medienpolitik zuständige Kanzleramtsministerium geschickt und am Abend einige Antworten von einer Sprecherin erhalten:

Worin unterscheidet sich die geplante Regelung von der derzeitigen Variante, auch heute müssen Plattforminhaber IP-Adressen auf Behördenanfrage übermitteln?
Plattforminhaber haben IP-Adressen nur in sehr seltenen Fällen, bei bestimmten Tatbeständen und Strafhöhen, herauszugeben. Zudem handelt es sich zumeist um dynamische IP-Adressen, die eine tatsächliche Identifizierung erschweren bzw. gar verunmöglichen. Auch im Internet muss die Identität festgestellt werden können, wenn es um strafbare Handlungen geht – wie auch in der analogen Welt.

Ist mit dem Vermummungsverbot eine Registrierungspflicht verbunden?
Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein – was in der analogen Welt geahndet wird, muss auch in der digitalen Welt Folgen haben. Daher muss in begründeten Anlassfällen die Identität ausgeforscht und nachgewiesen werden können. Dazu müssen die notwendige Informationen vorhanden sein.

Wer kontrolliert und wie soll so etwas bei internationalen Plattformen funktionieren?
Es gibt innerhalb der Europäischen Union bereits nationale Umsetzungen, die entsprechende Lösungen gefunden haben. Wir werden uns diese Regelungen genau ansehen und eine für Österreich passende Lösung finden.

Soll das für alle oder nur für große Plattformen gelten?
Selbstverständlich geht es auch und insbesondere um die großen Plattformen, die Verantwortung übernehmen sollen. In diesem und auch vielen anderen Bereichen, wie etwa dem Copyright oder der AVMD-Richtlinie (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, Anm.).

Werden morgen beim Ministerrat wie kolportiert Lösungen präsentiert?
Im Ministerrat soll eine Punktation als Grundlage für die weitere Vorgehensweise beschlossen werden.

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