Wer künftig darüber bestimmt, welche Router wir verwenden
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Mit welchem Modem oder Router darf man seine eigenen Computer, Smartphones oder Tablets zuhause mit dem Internet verbinden? Diese Frage ist momentan nicht eindeutig zu beantworten. Eine Sicht der Dinge lautet, dass der Internetprovider bestimmen darf, welches Gerät genutzt wird, eine andere lautet, dass Kund*innen die freie Wahl haben sollten. Diese Frage der "Routerfreiheit" könnte mit einer Novelle des Telekomgesetzes, die im Sommer beschlossen werden soll, endlich eindeutig beantwortet werden.
Eine EU-Regel hebt die andere aus
In der EU haben Internetnutzer*innen eigentlich das Recht, selbst einen Router ihrer Wahl zu verwenden. Das sei gut so, argumentieren Bürgerrechtsorganisationen und Routerhersteller. Die Geräte seien Torwächter für die Online-Aktivitäten ihrer Nutzer*innen. Um die Sicherheit vor Cyberangriffen und den Schutz persönlicher Daten zu gewährleisten, sollten die User*innen auch die Hoheit darüber haben.
Andererseits gibt es europäische Richtlinien, die es nationalen Regulierungsbehörden freistellen, wie sie den "Netzabschlusspunkt" definieren. Damit ist gemeint, bis zu welchem Punkt der Provider das Sagen hat. Liefert er den Internetanschluss bis zur Steckdose und kann darüber hinaus nicht bestimmen, welche Geräte danach verwendet werden? Kann er ein bestimmtes Modem oder einen Router vorschreiben oder kann er gar bestimmen, welche Endgeräte (Computer, Tablets etc.) ins Internet dürfen?
Argumente für und gegen die Routerfreiheit
Seitens mancher Internetprovider wird die Verwendung eigener Modems und Router eindeutig empfohlen. Damit sei gewährleistet, sämtliche Einstellungen und Updates selbst vornehmen und Nutzer*innen damit die bestmögliche Verbindungsqualität zu bieten. Laut A1 sei mit eigenen Modems außerdem z.B. gesichert, dass Kund*innen bei Produktwechseln oder Technologiewechseln keine Probleme haben. Außerdem könne man Kund*innen nur mit eigenen Modems per Fernwartung unterstützen.
Gegner argumentieren wiederum, dass die von Providern zur Verfügung gestellten Geräte meist nicht besonders leistungsstark seien und Sicherheitsupdates zu lange auf sich warten ließen. Tritt bei einem massenhaft verbreiteten Routermodell außerdem ein Sicherheitsproblem auf, seien die Folgen schwerwiegender als bei einer größeren Vielfalt an Modellen.
Chance für die Regierung
Laut einer Umfrage des Routerherstellers AVM ist 62 Prozent der heimischen Internetnutzer*innen wichtig, dass sie selbst wählen können, welchen Router sie verwenden. Die EU habe in der Frage eine schwammige Regelung erzielt, meint Thomas Lohninger von der Organisation epicenter.works, die sich für die Routerfreiheit einsetzt.
Die Regierung hätte nun aber die Chance, diesen Mangel zu beseitigen. "Die Provider müssten ein Stück ihrer Macht abgeben, aber dafür gibt es viele Möglichkeiten, Netzwerke so zu bauen, dass es im Sinne der Kund*innen ist." Beim neuen Telekommunikationsgesetz müsste dafür aber noch nachgeschärft werden. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass Routerfreiheit nicht als gesetzlicher Standard festgeschrieben wird. Die Regulierungsbehörde RTR soll stattdessen darüber entscheiden.
RTR ist am Zug
"Bisher hat es in Österreich keine nennenswerten Probleme gegeben", sagt Wolfgang Feiel, Leiter der Abteilung Recht und Kommunikation der RTR. Betreiber würden von Kund*innen gewählte Routermodelle gemäß ihrer Geschäftsbedingungen nicht untersagen. Streitfälle nach Beschwerden von Kund*innen konnte man bisher stets bereinigen. Wenn sich künftig herausstelle, dass es einer Regelung bedarf, wolle sich die RTR an gesamteuropäischen Vorgaben orientieren.
Der Routerfreiheit stehe die RTR also neutral gegenüber. Feiel: "Im Prinzip hat alles seine Vor- und Nachteile. Die Routerfreiheit ist gut für den Wettbewerb. Andererseits ist es auch kein Nachteil für Kund*innen, wenn der Netzabschlusspunkt nach dem Router liegt - denn dann ist der Provider dafür verantwortlich, dass das Internet bei der Kundschaft ankommt."
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