Rufnummernmitnahme ist ab sofort per Gesetz gratis
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Seit November gilt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG). Darin ist auch die Rufnummernmitnahme neu geregelt. Demnach dürfen für Endkund*innen bei einem Wechsel des Mobilfunkbetreibers für die Rufnummernmitnahme keine zusätzlichen Kosten anfallen.
"Vom portierenden Endnutzer darf für die Übertragung der Nummer kein Entgelt verlangt werden", heißt es im Paragraf 120 des TKG. Da nicht alle Kund*innen das Ablaufdatum ihres aktuellen Handyvertrages im Kopf haben, müssen sie vor dem Auslaufen des Vertrages rechtzeitig informiert werden, betonte der Anbieter Spusu in einer Aussendung.
Umsetzung der EU-Richtlinie
"Die Entlastung der Kunden war längst überfällig und wir freuen uns, dass die Wechselbarrieren wieder um ein Stück reduziert werden konnten. Wir sehen trotzdem weiterhin Aufholbedarf, denn beispielsweise in Italien kann der Kunde sogar das Guthaben von Anbieter zu Anbieter mitnehmen", teilte spusu-Chef Franz Pichler am Dienstag mit.
Er erinnerte, dass Österreich bei der Umsetzung des aktuellen Telekomgesetzes ohnehin schon um fast ein Jahr säumig gewesen sei, die Umsetzung der EU-Richtlinie hätte eigentlich im Dezember des Vorjahres erfolgen müssen.
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