Protest gegen neues Urheberreht - Hamburg
© APA/dpa/Markus Scholz / Markus Scholz

Netzpolitik

Bilder verschwinden auf Facebook: Chaos um Upload-Filter

2019 galt die EU-Urheberrechtsreform als ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit, mit vielen europaweiten Protesten von Tausenden Kritiker*innen dagegen (futurezone berichtete). Upload-Filter sollen dafür sorgen, dass geschützte Fotos, Videos, Audiodateien und Texte nicht einfach ohne das Einverständnis der Urheber*innen auf Online-Plattformen wie Facebook, Instagram oder Twitter hochgeladen werden können. Die Grundidee der Regelung ist prinzipiell positiv zu sehen: Kreativschaffende sollen besser geschützt werden.

Eigentlich hätte Österreich diese EU–Richtlinie schon im Juni 2021 durchsetzen sollen. Im Dezember wurde nun mit einiger Verspätung die zugehörige Novelle zum Urheberrechtsgesetz beschlossen – und ist seit 1. Jänner bereits in Kraft (futurezone berichtete). 

Bilderlose Postings

Die Auswirkungen werden Österreicher*innen wahrscheinlich nach und nach bemerken. Bei einigen Nachrichtenportalen, darunter futurezone.at und auch der ORF, können Nachrichtenartikel nicht mehr mit den dazugehörigen Bildern auf Facebook geteilt werden, wie es früher der Fall war. So sieht man nur noch einen Kasten mit der Überschrift des Artikels und der Internetadresse. Der ORF trickst deshalb seit einigen Tagen, indem er keine Beiträge mehr auf Facebook teilt, sondern Bilder direkt hochlädt und den Link zum Artikel in der Bildbeschreibung einfügt.

So sieht es jetzt aus, wenn futurezone-Artikel auf Facebook geteilt werden

Dass das Blockieren der Bilder mit der „Einschränkung der Lizenzbestimmungen für Nachrichten-Domains in der EU“ zusammenhängt, konnte die futurezone herausfinden. Die Hilfeseite, auf der eigentlich erklärt sein sollte, warum die Bilder fehlen, blieb während der Recherche leer. Dort liest man lediglich: „Diese Informationen sind in Ihrem Land nicht verfügbar“. Auf Anfrage bei Meta (ehemals Facebook) erfuhr die futurezone, dass diese Maßnahme all jene trifft, die bei Facebook nicht offiziell als Nachrichtenmedium registriert wurden.

Wollen Privatpersonen künftig einen Artikel über Facebook teilen, dann kann es sein, dass ebenfalls das Bild fehlt. Das kann 3 Gründe haben, wie Meta mitteilt: „Publisher haben die volle Kontrolle darüber, wie ihre Inhalte angezeigt werden. Sie entscheiden selbst darüber, ob ein Artikel als einfacher Link oder im Richmedia-Format mit Bild angezeigt wird. Darüber hinaus entscheiden sie, ob dies nur für sie selbst gilt oder auch für Drittpersonen.“ Hat eine Nachrichtenplattform beschlossen, dass Inhalte nicht von anderen weiterverbreitet werden sollen, kann man nur noch Links, ohne die zugehörigen Bilder, verbreiten. 

Kommerzielle Nutzung

Für Privatpersonen, die selbst Bilder hochladen, gibt es zunächst keine Änderungen. In der Novelle heißt es, dass die neuen Regelungen nur für die kommerzielle Nutzung gelten, also für Firmen und eben Nachrichtenportale. Beiträge von Privatpersonen und kleinen Blogs sind demnach nicht betroffen. Erst ab einer gewissen Reichweite greift die Regelung. Ab wann ein Portal groß genug ist, um unter die Regelung zu fallen, bleibt aber ungeklärt. 

Obwohl Unternehmen von der Regelung betroffen sind, gibt es hier Ausnahmen. Dazu gehören etwa Verkaufsplattformen wie willhaben.at, wo Privatkund*innen eigene Bilder hochladen können.

Laut Gesetz hat die KommAustria die Aufsicht darüber, dass die Plattformen die neuen Regelungen einhalten. Die Änderungen im KommAustria-Gesetz über diese Verpflichtungen treten erst mit 1. März in Kraft. So lange scheint den Plattformen eine Schonfrist bzw. Übergangszeit gewährt, in der sie an der korrekten Umsetzung arbeiten können. 

Datenschützer*innen äußern schon lange Kritik. Sie sehen eine Gefahr für die Meinungsfreiheit durch sogenanntes „Overblocking“. Dabei werden einfach alle - auch legal genutzte - Inhalte blockiert, aus Sorge davor, geschützte Medien auf der Seite zu haben. 

Update vom 13.01.: Wie Meta der futurezone mitgeteilt hat, ist die Hilfeseite zur Urheberrechtsnovelle und den fehlenden Bildinhalten bei Links nun verfügbar. Sie kann auf der Support-Seite von Facebook aufgerufen werden. Weitere Infos zu Facebooks Umgang mit der Urheberrechtsnovelle gibt es hier.

Glossar

„Overblocking“ bedeutet, dass Plattformen  aus Angst vor Urheberrechtsklagen systematisch alle Inhalte blockieren, egal ob sie legal sind oder nicht.

„Preflagging“ soll verhindern, dass Overblocking passiert, indem Inhalte bereits beim Hochladen als legal gekennzeichnet werden.

„Rich Media“ ist das Format, in dem auf Facebook Links mit Bild-Inhalten geteilt werden.

Die Bagatellgrenze schützt davor, für Kleinigkeiten belangt zu werden. Darüber sind z. B. Ton und Videoclips bis 15 Sekunden, Texte bis 160 Zeichen und Bilder bis 250 KB für das Teilen wie bisher erlaubt.

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Franziska Bechtold

frau_grete

Liebt virtuelle Spielewelten, Gadgets, Wissenschaft und den Weltraum. Solange sie nicht selbst ins Weltall kann, flüchtet sie eben in Science Fiction.

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