Warum Facebook und Google vom neuen EU-Datenschutz profitieren
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Ein Ziel der neuen EU-Datenschutzregeln ist es, den großen US-Internetkonzernen bei ihrer Datensammelwut Einhalt zu gebieten. Dass dies auch erreicht wird, wird von vielen bezweifelt. Glaubt man Mark Al-Hames, dessen Münchner Unternehmen Cliqz einen datenschutzfreundlichen Browser anbietet, dann ist das Gegenteil der Fall. „Die neuen EU-Datenschutzregeln werden die kleinen Spieler vom Markt verdrängen. Gewinnen werden Google und Facebook.“
Die US-Internetgrößen könnten mit der Einwilligung der Nutzer weiter Daten sammeln und hätten im Gegensatz zu Start-ups auch kein Problem, die Zustimmung dafür zu bekommen, meint Al-Hames. Google sei die dominante Suchmaschine und auch Facebook könne sagen, „Friss oder du verlierst dein gesamtes Netzwerk“. „Wenn ich ein Produkt habe, das sehr nachgefragt ist, werde ich die Zustimmung natürlich leichter bekommen als ein kleines Unternehmen“, meint Axel Anderl, IT Rechtsexperte und Managing Partner der Wiener Kanzlei Dorda Rechtsanwälte. Bei großen Unternehmen seien Kunden generell bereit, mehr zu akzeptieren.
Koppelungsverbot
Zwar sieht die Datenschutz-Grundverordnung ein Koppelungsverbot vor, das besagt, dass Unternehmen das Bereitstellen ihres Dienstes nicht von der Verarbeitung von Daten abhängig machen dürfen, die dafür nicht notwendig sind. Die Grenzen verlaufen fließend. Tatsächlich zeigen sich Facebook und Google bei der ihren Nutzern vorgelegten Datenschutzerklärungen kreativ. Facebook versucht sogar, europäischen Nutzern Gesichtserkennung unterzujubeln. Vom Konzern erwünschte Optionen sind in dem Online-Formular blau unterlegt, Alternativen findet man erst nach dem Drücken eines ausgegrauten Knopfes. Der deutsche EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht sieht darin Verstöße gegen die neuen Regeln, die er maßgeblich mitgestaltet hat. Auch an Google äußert er Kritik: „Als Grundlage für die Nutzung einer Google-Mailadresse braucht das Unternehmen nicht zu wissen, auf welchen Internetseiten der Besitzer surft.“
Wenn versucht werde, das Koppelungsverbot kreativ auszulegen, könne dies unangenehme Konsequenzen haben, meint Axel Anderl. Bei Verstößen würden hohe Strafen drohen. „Naheliegend wäre, dass die Datenschutzbehörde das aufgreift und prüft“, sagt Anderl. Er rechnet damit, dass zunächst große, internationale Unternehmen ins Visier der Behörden und Konsumentenschützer geraten. „Es bringt aufgrund der Massenwirkung den Datenschutz viel weiter, wenn man dort ansetzt.“ Generell sei vieles in der neuen Datenschutzgrundverordnung sehr schwammig formuliert und unklar. Wie sie auszulegen sei, werden wohl erst die Behörden und Gerichte entscheiden, meint Anderl: „Dann wird ein großer Anpassungsbedarf entstehen.“
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