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Netzpolitik

Wie Deutschlands Schulen digital werden sollen

Die Schüler in Deutschland sollen in den kommenden Jahren immer stärker mit Tablets, WLAN und digitalen Lerninhalten unterrichtet werden. Um das zu ermöglichen, einigte sich die große Koalition mit FDP und Grünen am Freitag in Berlin nach wochenlangen Verhandlungen auf die Formulierung für eine Grundgesetzänderung. Diese soll den Weg für milliardenschwere Investitionen des Bundes in die Digitalisierung der Schulen ebnen. Neben Erleichterung und Freude vor allem in den beteiligten Parteien gab es auch scharfe Kritik an den Plänen. Aus Baden-Württemberg kam umgehend ein „Nein“ zu dem Vorhaben.

Fünf Milliarden Euro sollen dann ab 2019 über fünf Jahre verteilt an die Schulen fließen. Andere Teile der geplanten Grundgesetzänderung sollen es ermöglichen, dass hohe Summen auch für den sozialen Wohnungsbau und den Schienen-Nahverkehr der Kommunen fließen. Das Grundgesetz soll geändert werden, weil der Bund zum Beispiel für Bildung nicht zuständig ist. Die Koalition braucht dafür aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Für die nötige Mehrheit im Parlament verhandelte die Koalition mit FDP und Grünen.

Unter anderem sollen die Schulen in Deutschland Geld für Laptops, Notebooks und Tablets erhalten können. Auch die Dateninfrastruktur zur Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen soll gefördert werden können, zudem WLAN in den Schulen, die Entwicklung von Lernplattformen, pädagogische Kommunikationsplattformen, Schulserver, interaktive Tafeln und anderes.

Mit dem Kompromiss kann der Bundestag die Grundgesetzänderung voraussichtlich noch vor Weihnachten beschließen. Am 14. Dezember könnte dann der Bundesrat darüber abstimmen. Zuletzt hatte es Widerstand etwa aus Baden-Württemberg gegeben. Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte am Freitag: „Wir werden diese Pläne im Bundesrat ablehnen und mit diesem Ansinnen auch auf andere Länder zugehen.“ Es werde in den Kernbereich der Länder eingegriffen. „Den Bildungsbereich besser auszustatten, ist absolut notwendig. Aber der Weg ist falsch“, sagte der Grünen-Politiker.

Wochenlang hatten Opposition und Koalition über einen Entwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) für die Grundgesetzänderung verhandelt. FDP und Grüne verbuchten für sich als Erfolg, dass der Bund nun nicht nur in die Technik, sondern auch in die „Qualität“ der Schulen investieren können soll. Gemeint sind unter anderem die Weiterbildung von Lehrern und die Einstellung von Systemadministratoren.

Als einen „Baustein für mehr Chancengleichheit“ für Schüler wertete Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt die Pläne. „Wir können endlich auch in Köpfe investieren und nicht nur in Beton.“ FDP-Chef Christian Lindner sprach von einem „sehr vorzeigbaren Kompromiss, der vor allen Dingen einen Gewinner kennt: nämlich das Bildungssystem in Deutschland und die Schülerinnen und Schüler“. Die Mittel würden nicht mit den Ausgaben der Länder für Bildung verrechnet.

CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) begrüßte die Einigung: „Wir wollen, dass Menschen ihr Leben in der digitalen Welt selbstbestimmt gestalten können.“ Jetzt müssten die Mittel schnell in die technischen Ausstattungen investiert werden. Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte: „Heute ist ein guter Tag für Schüler, Eltern und Lehrer in Deutschland.“ Der Weg für den Digitalpakt Schule sei frei. Eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung mit den konkreten Schritten soll am 6. Dezember unterzeichnet werden.

SPD-Fraktions- und Parteichefin Andrea Nahles erinnerte daran, dass nun eine jahrealte SPD-Forderung umgesetzt werde. „Das ist ein guter Tag für die junge Generation in unserem Land. Wir haben durchgesetzt, dass der Bund in allen Kommunen in Deutschland in die Qualität und Ausstattung der Schulen investieren kann.“

Der Deutsche Landkreistag hingegen fuhr heftige Kritik auf. Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke sagte: „Koalition und Opposition haben hier Verfassungsschrott fabriziert.“ Sollte es tatsächlich so kommen, dass über die vorgesehene Grundgesetzänderung auch Personalkosten der Länder in Schulen vom Bund mitfinanziert werden können, werde eine letzte wesentliche Kernkompetenz der Länder zu Grabe getragen.

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