Symbolbild Cybertruck

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Tesla parkt unverkaufte Cybertrucks bei altem Einkaufszentrum

Die Behörden in dem Städtchen Farmington Hills sind verärgert. Anlass für diesen Ärger sind die Cybertrucks von Tesla. 

Das Unternehmen hat nämlich zahlreiche dieser Elektroautos vor einem Einkaufszentrum in Farmington Hills abgestellt. Die Behörden der Stadt in Michigan teilen mit, dass das nicht erlaubt sei. 

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Eine kurze Geschichte des Cybertrucks

Die Cybertrucks von Tesla hätten die Menschheit begeistern sollen. Stattdessen kam es schon bei der Präsentation des Elektroautos zu Faux pas. Beispielsweise hätte die Robustheit des kugelsicheren Panzerglases demonstriert werden sollen, ging dabei jedoch gleich mehrere Male zu Bruch.

Als das Fahrzeug dann auf den Markt kam, war der Preis ungefähr doppelt so hoch wie zuvor angekündigt. Schlussendlich verkaufte sich der elektrische Pick-up nicht und wurde in einer Analyse von Forbes als “größter Flop seit Jahrzehnten” bezeichnet. 

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Ein Parkplatz als Lösung 

Was macht man mit Autos, die man zwar produziert, aber nicht verkauft hat? Teslas Antwort auf diese Frage scheint zu lauten: Man stellt die Elektroautos vor einem Einkaufszentrum ab. Zumindest betrifft das einige der silbernen Pick-ups

Konkret wurden dutzende Cybertrucks und einige andere Tesla-Modelle im Hunter's Square Einkaufszentrum in Farmington Hills in Michigan abgestellt, berichtet CBS News. Laut Mitarbeitern von Tesla, die die Autos am Donnerstagmorgen abholten, seien die Fahrzeuge verkauft und für die Auslieferung gekennzeichnet worden. Sie sagten außerdem, dass das Einkaufszentrum dem Eigentümer des nahe gelegenen Servicecenters gehöre. 

Die Reaktion der Stadt 

Die Verantwortlichen der Stadt Farmington Hills sehen das anders. Denn auch wenn die meisten Geschäfte des Einkaufszentrums geschlossen wurden, sei die Lagerung von Fahrzeugen ein Verstoß gegen das Stadtrecht

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Der Vermieter des Einkaufszentrums wurde über den Verstoß informiert. Der Durchsetzungsprozess sei darüber hinaus eingeleitet worden, benötige jedoch Zeit, heißt es von der zuständigen Behörde.  

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