Corona-Ampel
© corona-ampel.gv.at

Science

So funktioniert die Corona-Ampel

Update: Am 11. September wurde die Webseite der Corona-Ampel aktualisiert und die beschrieben Maßnahmen entfernt.

 

Heute wurde die Corona-Ampel gestartet. Damit soll man auf der Website corona-ampel.gv.at auf einem Blick sehen, in welchen Regionen in Österreich das Ansteckungsrisiko niedrig oder hoch ist.

Im Gegensatz zu einer normalen Verkehrsampel hat die Corona-Ampel 4 Farben. Diese stehen für das Ansteckungsrisiko:

  • Grün: Geringes Risiko
  • Gelb: Mittleres Risiko
  • Orange: Hohes Risiko
  • Rot: Sehr hohes Risiko

Auf der Desktop-Website sieht man diese Ampel links neben der Karte. Fährt man mit der Maus über eine Ampelfarbe, werden nur die Regionen in der entsprechenden Risikostufe angezeigt. Klickt man auf die Ampelfarbe, werden die Kriterien für die Risikostufe angezeigt.

Öffnet man die Website am Smartphone fehlt die Ampel. Die Bewertungskriterien erfährt man, wenn man rechts oben auf das Menü-Icon klickt, dann auf „Corona-Kommission“ und „Bewertungskriterien“.

Wie die Farbe in die Regionen kommt

Die Festlegung der Risikostufe für eine Region erfolgt derzeit einmal pro Woche. Dazu tritt die Corona-Kommission am Donnerstag zusammen. Sie besteht aus 5 Vertretern des Bundes, einem Experten aus jedem Bundesland und 5 Fachexperten. Sie analysieren die laufend gesammelten Daten der AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) und GÖG (Gesundheit Österreich GmbH). Diese Daten sind:

  • Übertragbarkeit (Fälle): 7-Tage-Inzidenz (Zahl der Fälle innerhalb der vergangenen 7 Tage)
  • Quellensuche (Cluster): Anteil der Fälle, deren Quelle geklärt ist
  • Ressourcen (im Gesundheitswesen): Belegung der Spitalsbetten
  • Tests: Anzahl der Tests der vergangenen 7 Tage

Die Corona-Kommission gibt danach die Ampel-Empfehlung für die jeweiligen Regionen ab. Der Gesundheitsminister hat das finale Wort und schaltet dann die Ampel, in Abstimmung mit den Landeshauptleuten. Danach müssen die Maßnahmen in den betroffenen Regionen umgesetzt werden.

Maßnahmen sind verpflichtend

Laut dem Gesundheitsminister müssen die Maßnahmen in den betroffenen Regionen umgesetzt werden. Es handelt sich dabei nicht bloß um Empfehlungen. Die gesetzliche Grundlage dafür wird voraussichtlich Ende September fixiert. Bis dahin arbeitet die Regierung mit Verordnungen, die laut dem Verfassungsdienst von Ländern und Gemeinden umzusetzen sind.

Die erste Verordnung soll mit 11. September in Kraft treten. Diese sieht eine Erweiterung der Maskenpflicht vor. In Regionen mit Risikostufe Gelb und höher muss man als Kunde und Besucher eine Maske in allen Geschäften und Betriebsstätten (ausgenommen Gastronomie) tragen. Nach derzeitiger Ampelschaltung ist auch Wien davon betroffen.

Kein Lockdown vorgesehen

Die höchste Risikostufe Rot ist nicht gleichbedeutend mit einem vollständigen Lockdown. Geschäfte und Lokale dürfen offen bleiben. Hotels und Sportstätten in geschlossenen Räumen (Fitnesscenter) müssen schließen.

Die Schulen gehen in den „Notbetrieb“ über. Es wird Distance-Learning geben und einen Ersatzbetrieb in Kleingruppen für Schüler, bei denen dies nicht möglich ist. Beim Veranstaltungswesen ist im Grunde ist fast alles untersagt, mit wenigen Ausnahmen für etwa Beerdigungen und Trauungen.

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