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Aus für GIS-Gebühr: Wie könnte die Haushaltsabgabe aussehen?

Der ORF soll ab 1. Jänner 2024 nicht mehr aus der GIS-Gebühr finanziert werden, wie der Verfassungsgerichtshof im Juli 2022 festschrieb. Stattdessen soll es eine Haushaltsabgabe geben, die unabhängig davon ist, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Details dazu sind allerdings noch nicht bekannt. Ein Blick auf andere Länder zeigt jedoch, wie die neue Abgabe in Österreich aussehen könnte.

Wie viel würde eine Haushaltsabgabe kosten?

Gerüchten zufolge soll das Programmentgelt bei der Haushaltsabgabe auf rund 16,50 Euro reduziert werden. Inwiefern Bundes- und Landesabgaben noch dazukommen, ist unklar. Der Länderanteil soll laut KURIER allerdings weiter bestehen bleiben.

Woraus besteht eigentlich die GIS-Abgabe?

Die GIS-Gebühr setzt sich aus dem Programmentgelt für Radio und Fernsehen (18,59 Euro/Monat), Umsatzsteuer (1,86 Euro), Bundesabgaben (2 Euro) sowie einer Landesabgabe (0 Euro in Vorarlberg und Oberösterreich, 4 Euro in Tirol, 4,70 Euro in Salzburg, 5,10 Euro in Kärnten, 5,80 Euro in Wien und Niederösterreich, 6 Euro im Burgenland und 6,20 Euro in der Steiermark). Je nach Bundesland gibt man also zwischen 22,45 und 28,65 Euro im Monat aus.

Wer ist von der Haushaltsabgabe befreit?

Auch das ist nicht klar. Bei den jetzigen Rundfunkgebühren kann eine Befreiung bei sozialer oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit beantragt werden. Diese Regelung dürfte beibehalten werden. Wie die Abrechnung bei Unternehmen oder Instituten ablaufen wird, ist ebenso unbekannt. Bislang galt für diese die sogenannte 10er-Regelung. Dabei war für die ersten 10 Empfangsgeräte an einem Standort eine Gebühr zu zahlen, für weitere 10 Geräte eine zweite Gebühr usw.

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Wie teuer ist eine Haushaltsabgabe in anderen Ländern?

In Ländern wie Deutschland und der Schweiz, die ebenfalls von der geräteabhängigen Gebühr zu einer Haushaltsabgabe gewechselt haben, betragen die Rundfunkgebühren 18,36 Euro bzw. 27,91 Franken (28,28 Euro) im Monat. Damit ist die Abgabe in der Schweiz am teuersten. Am günstigsten ist die Gebühr in Griechenland und Portugal, dort liegt sie bei ca. 3 Euro im Monat.

Gelten auch Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen als Haushalte?

Das ist noch unklar. Momentan sind sie GIS-pflichtig, die Nutzungszeiten können aber auf mindestens 4 Monate pro Jahr beschränkt werden. Damit zahlt man auch nur für 4 Monate GIS. In der Schweiz sind Zweitwohnsitze von der Rundfunkgebühr ausgenommen, es sei denn, es ist der einzige Wohnsitz im Land.

Was zählt als Haushalt?

Auch das ist nicht ganz klar. In der Schweiz wird das aus den Daten des Einwohnerregisters ermittelt, also dem schweizer Pendant des Melderegisters. In Ländern wie Italien oder Portugal wird ein Haushalt am Stromverbrauch ausgemacht, die Abgaben werden direkt mit der Stromrechnung eingezogen. Laut den Salzburger Nachrichten sollen die Daten der Stromkund*innen auch in Österreich für das Inkasso herangezogen werden.

Ist der Betrag künftig also Teil der Stromrechnung?

Das ist unwahrscheinlich. Laut EU-Vorgaben müssen nicht angemessene Angaben aus Stromrechnungen nämlich entfernt werde. Italien wollte diesen Schritt etwa heuer machen, aus verwaltungstechnischen Gründen wurde diese Auftrennung auf 2024 verschoben.

Wird das Gebühren Info Service (GIS) komplett aufgelöst?

Das ist ebenso unwahrscheinlich. Es braucht nämlich weiterhin eine Stelle, die die Gebühren einzieht. In Deutschland ging aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) etwa der Beitragsservice hervor, in der Schweiz wurde die Billag von der Serafe (Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe) abgelöst.

Braucht es dafür unbedingt eine eigene Stelle?

Nicht unbedingt. In Schweden wird die Fernsehgebühr etwa durch das Finanzamt erhoben. Der Betrag beträgt 1 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens, maximal aber umgerechnet 118 Euro pro Jahr. In Finnland betrifft die Rundfunksteuer ebenso alle volljährigen Personen, die mehr als 14.000 Euro im Jahr verdienen. Sie beträgt 2,5 Prozent des Jahreseinkommens oder maximal 163 Euro.

Was ändert sich in der ORF-TVthek?

Der Film- und Serienstreamingdienst Flimmit sowie das Klassikportal Fidelio dürften in Zukunft wohl in den neuen ORF-Player integriert werden. Möglich soll das eine Novelle des ORF-Gesetzes machen. Dieses schreibt bislang vor, dass Videoformate im Netz - mit Ausnahmen - nur 7 Tage abrufbar sein dürfen. Geknüpft ist das neue ORF-Gesetz, das im Juni vom Ministerrat abgesegnet werden muss, aber an Einsparungen in der Höhe von kolportierten 300 Millionen Euro bis Ende 2026.

Wieso setzt der ORF sein Streaming-Angebot nicht hinter eine Paywall? 

Auslöser der ganzen GIS-Debatte war, dass Inhalte des ORF via Stream im Internet gratis konsumiert werden konnten. Es kann jedoch nur gemutmaßt werden, warum der ORF keine Bezahlschranke einsetzen will. Eine Paywall wie etwa bei Netflix, bei der man nur gegen eine monatliche Gebühr Inhalte konsumieren kann, klingt zunächst logisch. Die Nachfrage dürfte sich allerdings in Grenzen halten. Auch das Ausspielen von Werbung wird durch eine Paywall von den Nutzer*innen wohl kaum akzeptiert werden. 

Wird überall eine Rundfunkgebühr eingezogen?

Nein. In Ländern wie Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Rumänien, Russland, Spanien, der Ukraine, Ungarn und Zypern wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk direkt aus dem Staatshaushalt finanziert.

Was passiert mit den GIS-Kontrolleur*innen?

Die Umstellung auf die Haushaltsabgabe dürfte wohl den Jobverlust der GIS-Eintreiber*innen bedeuten.

Wie sieht es mit No-GIS-Fernsehgeräten aus?

Für GIS-freie Fernsehgeräte ohne Antennenanschluss dürft die Umstellung ebenfalls das Aus bedeutet. Wie das Unternehmen Nogis gegenüber der futurezone bestätigt, werde die Firma demnächst in Liquidation gehen. Bis dahin werde es allerdings noch einen Abverkauf der Ware geben.

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Marcel Strobl

marcel_stro

Ich interessiere mich vor allem für Klima- und Wissenschaftsthemen. Aber auch das ein oder andere Gadget kann mich entzücken.

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