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Neue Krypto-Steuer ab März 2022: Was sich für Anleger ändert

Am 1. März 2022 sollen die neuen Bestimmungen für Besitzer*innen von Kryptowährung in Kraft treten. Welche Änderungen sie bringen, ist seit dem kürzlich veröffentlichten Gesetzesentwurf und der Regierungsvorlage durch das Bundesfinanzministerium (BMF) weitgehend geklärt. Was ändert sich kommendes Jahr? Wir beantworten für euch die wichtigsten Fragen.

Ab wann muss ich mein Kryptovermögen versteuern?

Grundsätzlich treten die neuen Bestimmungen ab 1. März 2022 in Kraft. Bitcoin und Co. werden ab diesem Datum mit herkömmlichen Finanzprodukten wie Aktien und Derivaten rechtlich in einen Topf geworfen. Das bedeutet: Wer einen Gewinn realisiert, sprich seine Kryptowährung gegen ein gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel wie den Euro tauscht oder Waren damit kauft, muss diese mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent versteuern.

Aber Achtung: Das Gesetz gilt rückwirkend auch für bereits bestehendes Kryptobestände, also solche, die nach dem 28. Februar 2021 angelegt wurden. Wer also im Sommer 2021 in Bitcoin oder Altcoins investiert hat, muss die Kursgewinne ebenso mit 27,5 Prozent versteuern. Alles, was vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurde, fällt unter die alten Regelungen. Die besagten, dass Gewinne mit 55 Prozent Einkommenssteuer abgegolten werden müssen. Ab einem Jahr waren sie allerdings komplett steuerfrei.

Kurz gesagt...

Bitcoin und Co. landen künftig in einem Topf mit Aktien und Fonds. Für Neuvermögen gilt: Wer einen Gewinn aus Kryptoassets realisiert, sprich in eine Fiat-Währung tauscht oder Waren damit kauft, muss diesen mit einem Steuersatz von 27,5 Prozent versteuern.

Abgaben sind nun unabhängig von der Dauer, für die man Kryptowährung hält, und sind damit auch nach einem Jahr verpflichtend. Steuerfrei ist hingegen das Tauschen von Krypto-Assets untereinander.

Ab 2024 müssen auch heimische Krypto-Dienstleister wie Bitpanda die Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 Prozent an das Finanzamt abführen.

Was muss ich versteuern?

Gewinne aus Kryptobeständen, sprich wenn diese gegen Waren, Dienstleistungen oder Fiat-Geld getauscht werden. Trading allerdings nicht – eine der wichtigsten Neuerungen der Steuerreform. Wer beispielsweise Bitcoin gegen Ethereum, die er/sie nach dem Stichtag zum 28. Februar 2021 erworben hat, tauscht, muss keine Steuern zahlen.

Diese neue Bestimmung sei laut Christoph Rommer, Steuerberater bei der Kanzlei TPA, für Neu-Investor*innen besonders günstig, da das Handeln mit Bitcoin und Co. nun steuerfrei ist. Hinzu komme, dass man nun eine gemeinsame Verlustverrechnung für Einkünfte aus der Krypto-Sphäre und aus herkömmlichen Anleihen, Derivaten, etc. durchführen könne. Das kommt Besitzer*innen zugute, da die Bemessungsgrundlage der Steuer sinken kann.

Ist die Reform für Lang- oder Kurzzeitanleger*innen von Vorteil?

Wer seine Krypto-Assets lieber langfristig anlegt, der steht nach der Reform schlechter da. Denn zuvor galt: Hält man sein Vermögen ein Jahr, ist es danach von der Steuer befreit. Nun zahlen Anleger*innen in jedem Fall 27,5 Prozent Abgaben – unabhängig von der Haltedauer. 

Was passiert, wenn ich aus Österreich wegziehe?

Vor der Steuerreform galt: Österreichische Anleger*innen mussten bei einem Wegzug keine steuerlichen Konsequenzen hierzulande beachten. Dies soll sich ab dem 1. März 2022 ändern. Wer sich Kryptowährung nach diesem Stichtag anschafft, den betreffen die Bestimmungen der Wegzugbesteuerung für Neuvermögen. Das bedeutet: Bei einem Umzug in ein Drittland (z.B. Thailand oder Mexiko), muss das Kryptovermögen sofort versteuert werden. Zieht man in einen EU oder EWR-Staat, wird das Vermögen erst bei einer Veräußerung (Tausch in gesetzlich anerkannte Währung oder gegen eine Dienstleistung bzw. Ware) besteuert.

Was passiert mit meinen NFTs?

Im Gesetzesentwurf definierte die Regierung bislang nicht, ob „Non-Fungible Token“ (NFTs) ebenfalls als Kryptowährung eingestuft werden. Das BMF stellte nun auf Anfrage der futurezone klar: „NFTs sind als nicht austauschbare Wirtschaftsgüter grundsätzlich mangels ihrer Eigenschaft als Tauschmittel nicht von der gesetzlich vorgesehenen Definition einer Kryptowährung erfasst.“ Die Neuregelung findet auf NFTs also keine Anwendung. Für sie gilt weiterhin der progressive Einkommenssteuersatz von 55 Prozent sowie die Steuerfreiheit, nachdem NFTs ein Jahr gehalten wurden.

Müssen Krypto-Plattformen jetzt Steuern zahlen?

Ja. Ab dem 1. Jänner 2024 sind inländische Dienstleister, die Realisationen von Assets abwickeln oder Einkünfte daraus gutschreiben (bspw. Broker wie Bitpanda), dazu verpflichtet die Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 Prozent an das Finanzamt abzuführen.

„Dies kann derzeit noch ein möglicher Wettbewerbsnachteil im internationalen Vergleich sein, da diese Verpflichtung unseres Wissens nach einmalig weltweit ist“, erklärt Rommer von der Steuerberatung TPA. Für heimische Krypto-Plattformen entstünde nun ein höherer Aufwand, da sie Investor*innen auf die österreichischen Besonderheiten hinweisen müssten. Um beurteilen zu können, ob tatsächlich ein Nachteil für heimische Kryptoplattformen entstanden ist, müsse man allerdings noch Regelungen anderer Länder, allen voran der EU, in den nächsten Jahren abwarten.

Krypto-Glossar

Mining: Ist jener Prozess, bei dem Nutzer*innen Rechenleistung für im Krypto-Netzwerk getätigte Transaktionen zur Verfügung stellen. Für ihre Dienste werden Miner*innen entlohnt. Auf diesem Verfahren basieren viele Kryptowährungen, ua. Bitcoin.

Staking: Krypto-Besitzer*innen setzen ihre Coins dafür ein, um neue Blöcke zur Blockchain hinzuzufügen und erhalten im Gegenzug eine Belohnung. Im Gegensatz zum Mining ist es weniger energieintensiv. Auf diesem Verfahren basiert bspw. Cardano. Ethereum sattelt aktuell auf Staking um.

Yield-Farming: Anleger*innen erhalten einen Zins, indem sie ihr Kryptovermögen auf einer Decentralised-Finance-Plattform wie Compound oder Uniswap parken. Nutzer*innen bekommen Coins, Plattformen Liquidität. Hier wird auf unterschiedliche Pools gesetzt werden, um die Rendite zu vergrößern. Es ist daher mit mehr Investitionsentscheidungen verbunden und riskanter als Staking.

Liquidity-Mining: Wie beim Yield-Farming stellen Anleger*innen Krypto-Börsen Liquidität zur Verfügung und erhalten – je nach Zeit und Höhe der bereitgestellten Liquidität – Zinsen. Aber nicht nur Zinsen, sondern auch eigene Token der jeweiligen Börse.

Staking, Mining und Co: Was ändert sich für mich?

Erst wenn Anleger*innen Gewinne aus Staking veräußern, werden sie mit einem Satz von 27,5 Prozent besteuert. Die Steuerpflicht verschiebt sich also in die Zukunft. Ein Beispiel: Wenn ich am 1. Juni 2022 Ethereum im Wert von 1.000 Euro verdiene und dieses Vermögen 2 Monate später zu einem Wert von 3.000 Euro veräußere (sprich gegen eine herkömmliche Währung tausche oder Waren und Dienstleistungen kaufe), so werden diese 3.000 Euro versteuert.

Aber Achtung, hier macht die Regierung einen Unterschied zum Yield-Farming und Liquidity-Mining: Wie das BMF der futurezone verriet, werden Gewinne aus diesen beiden Vorgängen wahrscheinlich ab Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig, nicht erst später wie es beim Staking der Fall ist. TPA-Steuerberater Rommer sieht hier dennoch eine rechtliche Lücke: Das Liquidity-Mining und Yield-Farming sollten, so der Experte, explizit im Gesetz genannt werden, um bei der steuerlichen Behandlung Sicherheit zu schaffen.

Auch beim Mining gibt es Änderungen. Wurde Vermögen aus Mining bisher in jedem Fall mit 55 Prozent besteuert, sind es nun 27,5 Prozent, sofern das Ausmaß des Minings nur zur Vermögensverwaltung dient und nicht gewerblich ist. Gewerblich ist Mining dann, wenn es selbstständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht betrieben wird.

 

Mehr News zu Bitcoin und anderen Kryptowährungen lest ihr auf unserem Krypto-Channel futurezone.at/krypto.

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Lisa Pinggera

lisa_bingernda

Von 2021 bis 2023 bei futurezone. Erzählt am liebsten Geschichten über Kryptowährungen, FinTechs und die Klimakrise. Schreibt aber über alles, was erzählenswert ist.

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