Wieso ist Datenroaming manchmal so unverschämt teuer?
Die EU-Roaming-Verordnung, die seit 15. Juni 2017 gilt, hat die Handynutzung in vielen Nachbarstaaten Österreichs massiv vereinfacht. Vielleicht gerade weil man sich seither oft in Sicherheit wiegt, was Extrakosten zur üblichen Handyrechnung anbelangt, kommt es doch hie und da zu unangenehmen Überraschungen. Ein Salzburger war etwa nach seinem Schweiz-Urlaub wegen 500 Megabyte Datenverbrauch um 6500 Euro ärmer.
Wer genau aufpasst, wird sich darüber nicht wundern, zählt die Schweiz doch zur Tarifzone zwei. Gerade bei mobilen Daten wird alles über Zone eins schnell sehr kostspielig. Doch wie kann es dazu kommen, dass pro Megabyte fünf Euro und mehr fällig werden, während man im Inland um das Geld mehrere Gigabyte erhält?
"Relationen sind befremdlich"
"Die EU-Roamingregulierung ist ein Privileg für EU- und EWR-Bürger", meint Gregor Goldbacher von der Telekom-Regulierungsbehörde RTR. An Fällen wie dem oben erwähnten sehe man, wie wichtig es gewesen sei, dass sich die EU dabei gegen den Willen der Mobilfunkanbieter durchgesetzt habe. Die Preise, die außerhalb der 28 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen, für Roaming verlangt werden, seien Ergebnis des freien Marktes.
Ein schweizer Mobilnetzbetreiber verrechnet also beispielsweise dem Netzbetreiber des österreichischen Urlaubers Kosten, die dieser wiederum per monatlicher Rechnung von seinem Kunden kassiert. "Technische Notwendigkeiten" machen nur einen geringen Teil der Kosten aus, ist Goldbacher überzeugt. "Es hat sich gezeigt, dass das kein Markt ist, der vor Wettbewerb strotzt. Das ermöglicht es den Betreibern, hohe Entgelte vorzusehen."
Die Preise für mobile Daten sind im Vergleich zu jenen für Sprachtelefonie und SMS besonders hoch. "Die Relationen sind befremdlich", meint Goldbacher. "Datenroaming außerhalb der EU ist extrem teuer und wenn man sich als Kunde nicht sinnvolle Pakete zugelegt hat, muss man eigentlich davon abraten."
Saure Schweizer
Das Interesse, etwa als schweizer Mobilfunkanbieter günstigere Roaming-Bedingungen zu schaffen, sei enden wollend. "Für Schweizer Betreiber wird das ja ein gutes Geschäft sein", meint Goldbacher. Der Bevölkerung der Schweiz ist die aktuelle Lage aber sehr wohl ein Dorn im Auge. Sie hat ihrerseits auch keine Lust darauf, bei der Handynutzung im Ausland stets zur Kasse gebeten zu werden. Laut einer Umfrage aus dem Sommer 2019 wollen 84 Prozent der Schweizer, dass Roaminggebühren abgeschafft werden.
Kreuzfahrtschiffe ausgenommen
Die EU habe immerhin durchgesetzt, dass es auch bei der Smartphone-Nutzung in Nicht-EU-Ländern zumindest Warnhinweise vor übermäßigen Kosten erscheinen. Dazu zählen etwa -SMS mit Tarifinformationen, wenn sich das Smartphone mit einem ausländischen Mobilfunknetz verbindet. Außerdem werden EU-Bürger auch im Ausland darauf hingewiesen, wenn die Kosten für die Handynutzung 60 Euro übersteigen.
Besonders trickreich ist die Handynutzung aber auf Kreuzfahrtschiffen. "Auf denen gelten auch die Bestimmungen zu Kostenhinweisen nicht." Als gängige Praxis gelte zwar, dass Mobilfunknutzer auch auf Schiffen Hinweise erhalten, aber Pflicht sei dies nicht. Die EU-Roamingregulierung gelte nur für terrestrischen Mobilfunk.
Gebiete mit Sonderstatus
Obwohl man also innerhalb der EU (plus der drei EWR-Staaten) keine Roaminggebühren für Telefonie und (bis zu einem "fairen" Grenzwert) mobile Daten zahlen sollte, gibt es auch hier irritierende Ausnahmen. Wer etwa auf den britischen Kanalinseln (Guernsey, Jersey, Alderney, Sark, Herm u.a.) oder auf der Isle of Man zwischen Großbritannien und Irland mobil telefoniert oder surft, erhält die saftigen Tarife der Auslandszone vier verrechnet. Gibraltar zählt andererseits diesbezüglich zur EU.
Auch auf den Färöer-Inseln und auf Grönland zahlt man kräftig, während man auf Reunion, Französisch Guyana, Saint Martin oder Martinique unter die EU-Roamingregelung fällt. Wer soll da noch den Überblick behalten? "Diese Fälle betreffen meist Gebiete mit Sonderstatus. Um herauszufinden, warum wo welche Regelung gilt, müsste man sich die Geschichte jeder einzelnen Region anschauen", meint Goldbacher. "Das Ganze ist teilweise wirklich fragmentiert, aber in der Praxis haben wir da wenige Probleme."
Tappen Urlauber auf der Isle of Man oder auf den Kanalinseln manchmal in die Kostenfalle? "Uns ist da kein einziger Fall bekannt", meint Goldbacher.
Roamingsperre empfohlen
Was können Mobilfunkkunden also tun, um sich vor unangenehmen Abrechnungen zu schützen? "Wir raten immer dazu, dass man schon bei der Produktwahl auf die Roamingbedingungen achtet", meint Goldbacher. Bei der Auswahl des Mobilfunkanbieters bzw. eines geeigneten Tarifs sei es vorteilhaft, wenn die Möglichkeit von Roamingsperren besteht. Dabei wird unbeabsichtigtes Roaming - das kommt u.a. auch in Grenzgebieten vor - vom Anbieter verhindert. Diesbezügliche Einstellungen kann man meist im Kundenbereich der Anbieter-Webseite oder in der App des jeweiligen Mobilfunkanbieters vornehmen.
Am sinnvollsten sei es aus Sicht von Goldbacher, als Kunde Sperren für das Datenroaming einzurichten. "Das ist sicher aufgrund der ansonst hohen Kosten die interessanteste Option. Wenn man auch noch Roaming bei Sprachtelefonie sperrt, kann man das Handy eigentlich gleich zuhause lassen."