3 gute und schlechte Nachrichten beim Digitalprogramm der Regierung
„Ich will Österreich zur führenden Digitalnation Europas machen“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bereits im Jänner 2019 unter Türkis-Blau. Jetzt heißt es ein Jahr später im Regierungsprogramm von Türkis-Grün: „Die Bundesregierung bekennt sich zu dem Ziel, Österreich zu einer der führenden Digitalnationen innerhalb der Europäischen Union zu machen.“ Einige Punkte im Regierungsprogramm tragen auch im Digitalbereich ganz klar die Handschrift der ÖVP. Andere sind weggefallen, wie die digitale Ausweispflicht im Netz, und wieder andere sind dank dem neuen Koalitionspartner, den Grünen, frisch hinzugekommen.
Was die neue Regierung im Gesamten im Bereich Digitalisierung plant, könnt ihr hier nachlesen. Datenschutz und künstliche Intelligenz werden von Türkis-Grün häufiger erwähnt als von der Vorgängerregierung. Neben dem Breitbandausbau, für den künftig das Landwirtschaftsministerium unter Elisabeth Köstinger (ÖVP) zuständig sein wird, wollen wir euch die besten sowie die schlimmsten drei Punkte aus dem Digitalbereich präsentieren und ordnen sie für euch ein.
Positiv
+ Geplant ist eine Öffnung der Verkehrsauskunft Österreich (VAO) als Open Service. Open Data soll koordiniert durch den Bund ermöglicht werden. Die VAO ist eine zentrale Plattform, auf der sich sämtliche Abfahrts- und Routendaten aller Verkehrsverbünde befinden. Bisher ist es kostenpflichtig, die Daten abzurufen. Die Tarife sind vor allem auf Großkunden ausgelegt, so dass kleine App-Anbieter keine Daten verknüpfen können und etwa beauskunften können, wie man vom Schwedenplatz in Wien zum Stadtplatz in Wels kommt. Dazu wären nämlich Abfragen von drei verschiedenen Verkehrsverbünden notwendig. Wenn die Daten zu Open Data werden, bringt das viele Vorteile für Bürger mit sich: Sie können diese Auskünfte künftig auf vielen, verschiedenen Plattformen abfragen, weil es mehr Apps geben wird. Das könnte sogar zu einer höheren Nutzung der Öffis und damit zu einem Rückgang des Individualverkehrs führen, wenn sich Fahrten besser und in Echtzeit planen lassen. Für die Initiative „Open 3“, einem Netzwerk, dass sich seit langem mit der Förderung von Open Data einsetzt, ist diese Öffnung daher ein „sehr positives“ Vorhaben. Es handelt sich dabei außerdem um eine langjährige Forderung der Initiative Offene Öffis.
+ Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und ein Informationsfreiheitsgesetz haben bereits viele Regierungen versprochen. Insgesamt vier, wie das „Forum Informationsfreiheit“ dokumentiert hat. Nun steht beides einmal mehr im Regierungsprogramm. Das Recht auf Information soll verfassungsmäßig werden. Bürgeranfragen sollen demnach gebührenfrei werden und nicht mehr wie bisher 15 bis 30 Euro kosten. Es soll ein zentrales Transparenzregister geschaffen und Verträge zu Gutachten und Studien sollen ab einer bestimmten Höhe veröffentlicht werden. Vom Forum Informationsfreiheit negativ bekrittelt wird, dass die Auskunft extrem lange dauern darf. Damit werden Anfragen, die aktuelle Gesetzesvorhaben und aktuelle, politische Themen betreffen, bedeutend geschmälert. Insgesamt kann die Antwort-Frist auf bis zu 8 Wochen ausgedehnt werden, während auf EU-Ebene 15 Tage gelten. Insgesamt ist es dennoch als positiv zu bewerten. Denn Österreich liegt derzeit bei der Informationsfreiheit am letzten Platz – und das ist einem Land, das „führende Digitalnation“ werden möchte, nicht würdig.
+ Netzpolitik vorausschauend gestalten: Es gibt im Regierungsprogramm ein eigenes Kapitel, in der ein paar Vorschläge zusammengefasst sind, die sich mit der Gestaltung von Technologiepolitik befassen. Das gab es in den bisherigen Regierungsprogrammen nicht. Darin ist etwa vermerkt, dass die Datenschutzbehörde mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden soll. Die Behörde hat zwar von sich in der Vergangenheit immer gesagt, dass sie diese habe, allerdings sind seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) viele neue Aufgaben auf die Behörde zugekommen. Bei Verfahren dauert es nach aktuellem Stand der Dinge manchmal sogar Monate, bis Beschwerdeführer eine Bestätigung über das Einlangen ihrer Beschwerde erhalten.
Ebenfalls in dem Kapitel findet sich eine Technikfolgenabschätzung vor der Einführung von „risikogeneigter Regelungsmaterien“, wie etwa intelligente Transportsysteme. Ebenfalls in dem Kapitel geregelt ist die Schaffung einer Kompetenzstelle für IT- und Cybersicherheit als Prüf- und Beratungsstelle. Das ist insofern wichtig, als dass vernetzte Geräte künftig genauer auf IT-Sicherheitsschwachstellen geprüft werden, bevor sie am europäischen Markt zugelassen werden. Dieser Punkt mag sich zwar für viele abstrakt anhören, ist aber im Gesamten als besonders positiv zu betrachten, weil er wirklich auf die Herausforderungen für die Gesellschaft, die durch die weiter zunehmende Digitalisierung auf uns zukommt, eingeht.
Negativ
- Bundestrojaner: Im Kapitel „Innere Sicherheit“ findet sich ein Punkt, der ganz eindeutig die Handschrift der ÖVP trägt. Erst im Dezember 2019 haben die Verfassungsrichter eine Regelung aus dem Überwachungspaket zum Einsatz von staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung von verschlüsselten Nachrichten als verfassungswidrig gekippt. Nun soll ebendiese Regelung erneut geprüft werden. „Unter Berücksichtigung des Verfassungsgerichtshofs-Entscheids“, heißt es darin freilich. "Computersysteme sind bedeutend für die Persönlichkeitsentfaltung und mit dieser Maßnahme erhält man Einblick in höchstpersönliche Lebensbereiche", so die Verfassungsrichter vor weniger als einem Monat: "Der Eingriff ist schwerwiegend und damit nur in engen Grenzen zulässig." Mit dieser Formulierung gibt man der neuen Regierung tatsächlich die juristische Möglichkeit, es noch einmal zu probieren. Aber mit dem erneuten Versuch gibt es ein Problem: Es ist, technisch betrachtet, nicht möglich, verschlüsselte Nachrichten mitzulesen, außer man fängt diese mit einer staatlichen Spionagesoftware bereits vor der Verschlüsselung ab. Dieser Eingriff wurde aber vom Verfassungsgerichtshof klar abgelehnt. „Langsam muss man sich fragen, ob auch diese Regierung noch mit beiden Beinen auf dem Boden der Verfassung steht“, lautet daher die Kritik der Bürgerrechtsorganisation epicenter.works in ihrer Analyse.
- Bei der „qualifizierten Zuwanderung“ findet sich ein Passus, der laut der NGO epicenter.works als eine Vorratsdatenspeicherung zu werten ist. Konkret geht es darum, dass alle im Visum-Verfahren erhaltenen biometrischen Merkmale mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen werden sollen und für mögliche zukünftige Fahndungen 5 Jahre gespeichert werden sollen und zwar auch dann, wenn es zur Ausreise des Fremden gekommen sei, wie es heißt. Damit werden alle Migranten unter Generalverdacht gestellt. Zum Schutz der Innengrenze Österreich, wenn es an der Außengrenze nicht funktioniert, sollen außerdem alle Daten mit allen zur Verfügung stehenden nationalen und internationalen Datenbanken automatisch abgeglichen werden dürfen. Außerdem sollen für diesen Zweck zur Entlastung der Polizei „technische Hilfsmittel“ eingesetzt werden dürfen. Was genau damit gemeint ist, ist unklar. Und auch wenn sich die Wörter „verfassungskonform“ und „datenschutzkonform“ in diesen Paragrafen wiederfinden, bekommen Behörden damit weitreichende Befugnisse zur Kontrolle der Identität von nach Österreich Reisenden.
- Künstliche Intelligenz: Österreich will einen KI- und Ethikrat fördern und die Schaffung von KI-gesteuerten Waffen weltweit unterbinden. Zudem sollen „rote Linien“ definiert werden, die verhindern sollen, dass Entscheidungen durch den österreichischen Staat, die unmittelbare Auswirkungen auf Menschen haben, zwar maschinell unterstützt, aber nicht ausschließlich automatisiert vom Computer getroffen werden dürfen. Diese Punkte klingen positiv und sind es auch. Erstmals stehen in einem Regierungsprogramm konkrete Rahmenbedingungen für das Zusammenleben von Mensch und Maschine drin.
Doch an anderer Stelle im Programm, verstreut über einzelne Kapitel, sind Formulierungen zu finden, bei denen Alarmglocken schrillen: So soll etwa bei Migranten das Herkunftsland mittels eines Sprachanalysetools bestimmt werden. Das bedeutet, dass ein Computerprogramm anhand von Interviewaufzeichnungen beurteilen soll, ob die Angaben der Migranten glaubwürdig sind. Dafür ziehen sie Dialekte, Satzbau und verwendete Begriffe heran. Allerdings gibt es in bestimmten Sprachräumen sehr viele Dialekte und wenn Computer nicht über ausreichend Trainingsdaten verfügen, ist hier eine sehr große Gefahr, dass es zu Fehldiagnosen kommt. Allerdings soll eine derartige Einführung erstmals geprüft und bestehende Erfahrungen anderer Länder evaluiert werden, heißt es. Am besten wäre es, darauf zu verzichten. Auch die Staatsanwaltschaft soll durch den Einsatz von KI entlastet werden, und zwar dann, wenn es um die Durchsuchung von Beweismitteln geht. Das ist ebenfalls ein kritischer Punkt. Denn in beiden Fällen handelt es sich sehr wohl um Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf Menschen haben.
Auch der umstrittene AMS-Algorithmus, der die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen bewerten soll, wird im Regierungsprogramm festgeschrieben. Er soll „evaluiert und weiterentwickelt“ werden. KI soll also gerade in den Bereichen eingesetzt werden, in denen sich Menschen nicht einmal dagegen wehren können: Migranten, Arbeitslose und (vermeintlich) Kriminelle. Da können auch Formulierungen wie „ethische Grundsätze“ nichts mehr retten.
Kritisch
+/- Es gibt dann noch einen Punkt im Regierungsprogramm, den man sowohl positiv, als auch negativ sehen kann, wenn es darum geht, Österreich zur „führenden Digitalnation Europas“ zu machen: den Bildungsbereich. Zwar gibt es im Regierungsprogramm den wichtigen Punkt „Österreichs Schulbildung digitalisieren“. Darin ist die Rede davon, das Unterrichtsprinzip „digitale Kompetenzen“ zu verankern und zwar sowohl im Lehrplan als auch bei den Pädagogen. Außerdem sollen Schüler ab der AHS oder Mittelschule ein „digitales Endgerät“ bekommen, das teilweise allerdings privat zu finanzieren sein wird. Nur werden aus Schülern mit digitalen Endgeräten noch keine technisch versierten und interessierten Menschen.
Die Initiative Informatik Austria, ein Zusammenschluss der Informatik-Fakultäten an österreichischen Universitäten, bemängelt, dass der Informatik-Unterricht im Regierungsprogramm nicht gestärkt wurde. Informatikunterricht soll es weiterhin nur eine Stunde pro Woche in der 5. AHS-Klasse geben. „Diese 1985 eingeführte Regelung ist veraltet“, heißt es seitens Informatik Austria. Für Schüler ist es allerdings nicht nur wichtig zu lernen, wie man ein Tablet bedient, sondern auch, was im Hintergrund damit passiert. Algorithmisches Denken oder mathematische Problemlösungskompetenzen werden im Lehrplan nicht berücksichtigt, heißt es. Dabei ist es extrem wichtig, Schüler von passiven Konsumenten zu aktiven, kreativen Gestaltern in einer digitalen Welt zu machen. Dem kann man nur vollinhaltlich zustimmen. Daher ist es bei diesem Punkt wichtig, dass Österreich trotz ambitioniert klingender Pläne nicht bei der Bildung am digitalen Abstellgleis bleibt.
Abzuwarten bleibt freilich auch, wann und wie die angekündigten Vorhaben in den einzelnen Ministerium umgesetzt werden.