Das Ende von Privacy Shield: So reagieren Facebook und die EU
„Wir werden auf Grundlage des heutigen Urteils eng mit unseren amerikanischen Kollegen zusammenarbeiten“, sagt die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Vera Jourova, am Donnerstag. Man müsse das Urteil in Ruhe analysieren. Eine Priorität der Brüsseler Behörde sei, den Schutz personenbezogener Daten beim transatlantischen Datenverkehr zu garantieren. Nach Angaben der EU-Kommission sind bereits für Freitag Kontakte zu US-Handelsminister Wilbur Ross geplant.
Das höchste EU-Gericht hatte Privacy Shield am Donnerstag für ungültig erklärt. Die Luxemburger Richter begründeten ihr Urteil vor allem damit, dass Überwachungsbefugnisse der amerikanischen Behörden zu umfangreich seien. Aus ähnlichen Gründen hatte der EuGH 2015 bereits die Vorgänger-Regelung „Safe Harbor“ gekippt. Beide Male waren die Verfahren vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems angestoßen worden.
"Datenfluss kann weitergehen"
Die Standardvertragsklauseln (SCC), auf deren Grundlage Unternehmen aus der EU in Drittstaaten übermitteln können, erklärte der EuGH am Donnerstag hingegen für rechtens. „Das bedeutet, dass der transatlantische Datenfluss weitergehen kann“, sagte Jourova. Allerdings urteilte der Gerichtshof auch, dass die Datenübertragung von Facebook und anderen Unternehmen, die unter das strenge US-Überwachungsgesetz FISA fallen, auch über die SCC nicht möglich seien.
EU-Justizkommissar Didier Reynders betonte, diese Klauseln seien das gebräuchlichste Mittel für die internationale Datenübertragung. Die EU-Kommission arbeite bereits daran, die Standardvertragsklauseln von 2010 zu modernisieren.
Facebooks Reaktion
Facebook zeigt sich in einer ersten Reaktion damit zufrieden, dass der EuGH Standardvertragsklauseln als zulässige Form, Daten in die USA zu übertragen, anerkennt. "Diese werden von Facebook und tausenden Firmen in Europa verwendet, um Daten in Nicht-EU-Länder zu übertragen. Wir werden das Urteil ausführlich analysieren und hoffen auf künftige Regulatorien. Wir hoffen, dass unsere Kunden und Werbepartner unsere Facebook-Services so lange weiter genießen", so Eva Nagle, Associate General Counsel bei Facebook. Auf den Teil des Urteils, der besagt, dass die Datenübertragung von Facebook auch über die SCC nicht möglich seien, ging das Facebook in seiner Stellungnahme nicht ein.