Diese Standortdaten liefert A1 dem Krisenstab der Regierung
Der Mobilfunker A1 stellt österreichischen Behörden die Bewegungsprofile von Handynutzern anonymisiert zur Verfügung. Anhand dieser Daten soll analysiert werden, ob sich die Österreicher an die Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Krise halten.
Die Bewegungsprofile werden anhand vollständig anonymisierter Daten mittels Algorithmen errechnet. Damit sei es möglich, die Bewegungsströme von Menschengruppen in 20er-Schritten zu visualisieren. Normalerweise werde das genutzt, um etwa die Bewegungen von Touristen nachvollziehen zu können.
Um Verschwörungstheorien und Bedenken vorzubeugen, hat der Bundesrettungskommandant des Roten Kreuz Gerry Foitik nun Screenshots veröffentlicht. Er gehört auch dem Krisenstab der Bundesregierung an. Die Bilder zeigen, welche Daten der Mobilfunker den Behörden zur Verfügung stellt.
Mobilität um 90 Prozent abgenommen
"Es gab Aufregung über die Mobilfunkdaten, die wir verwenden, um Indikator für Wirksamkeit der Maßnahmen zu haben", schreibt Foitik auf Twitter. Im Sinne der Transparenz habe er diese Daten nun veröffentlicht.
Aus den Screenshots ist etwa ersichtlich, inwieweit die Österreicher ihre Mobilität reduziert haben. "Grundsätzlich hat sich die Mobilität in Städten um bis zu 90 Prozent gegenüber der dem Vergleichssamstag reduziert", ist beispielsweise auf einem der Bilder zu lesen.
Rechtliches
Datenschutzrechtlich ist das Vorgehen von A1 gedeckt, weil der Mobilfunker nur anonymisierte Daten weitergebe, sagt auch der auf Datenschutzrecht spezialisierte Wiener Anwalt Rainer Knyrim zur futurezone. Bei rein anonymisierten Daten, brauche es auch keine Einwilligung der Nutzer.
Als anonymisiert könnten Daten dann gewertet werden, wenn man aus einer Gruppe Einzelpersonen nicht mehr herausrechnen könne, erläutert Knyrim. Das hänge von den Gruppengrößen und auch den Umständen ab. Letztlich müsste man aber der Einschätzung von Experten vertrauen.
Rechtlich wäre es dem Staat im Katastrophenfall auch erlaubt gewisse Daten, darunter sogar wesentlich sensiblere Gesundheitsdaten, zu verwenden, sagt Knyrim. Die Bekämpfung von Epidemien sei in der Datenschutzgrundverordnung in diesem Zusammenhang sogar explizit festgehalten.