Netzpolitik

Facebook äußert sich erstmals im Max-Schrems-Prozess

Im Rechtsstreit des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook ist am Montag ein neues Kapitel aufgeschlagen worden. Am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien trafen sich Vertreter des Social-Media-Konzerns mit dem Kläger, um weiterhin die Frage zu klären, wem die Daten auf Facebook eigentlich gehören und welche davon eigentlich gespeichert werden. Schrems wirft Facebook zudem vor, die Datenschutzrichtlinien der DSGVO zu umgehen, indem diese einfach in den Vertrag, also die Nutzungsbedingungen, hineingeschrieben wurden. Demnach biete Facebook seinen Nutzern personalisierte Werbung als Dienstleistung an, so Schrems.

Zu einem Ergebnis kam man während der etwa fünfstündigen Verhandlung nicht. Am Nachmittag trat mit Cecilia Álvarez aber das erste Mal eine Facebook-Vertreterin, die Leiterin von Privacy Policy Engagement EMEA, in den Zeugenstand. Sie sprach über eine Dolmetscherin mit der Richterin, was mitunter für Missverständnisse und große Verzögerungen sorgte.

"Da kommt kein Prozess zustande"

Die Zeugin berief sie sich immer wieder auf die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Unternehmens und wich direkten Fragen aus. In den Fällen, in denen sie eine Antwort gab, wurde diese mit der Phrase "meiner Kenntnis nach" relativiert. Schrems kommentierte nach dem Prozess gegenüber der futurezone: "Da kommt kein Prozess zustande. Wenn auf jede Frage eine Nicht-Antwort zurückkommt und das wieder auf Deutsch zurück übersetzt wird, dann bleibt am Ende wenig übrig. Das ist besonders heftig, wenn eine Zeugin, die das auf Englisch macht, bewusst nicht richtig antwortet."

Eine Aussage kam jedoch überraschend: Facebook sammelt Daten über Partner-Apps, bei denen man sich beispielsweise mit dem Facebook-Konto einloggen kann. Laut Schrems hatte hatte Facebook bisher gesagt, diese Daten nur unter Zustimmung der Facebook-Nutzer zu verarbeiten. Die Zeugin sagte nun aus, Facebook benötige die Zustimmung nur, um die Daten zu Werbezwecken zu verwenden. Man dürfe die Daten aber auch anderweitig verarbeiten, das sei im Rahmen der Datenschutzrichtlinien legitim. "Das ist die nächste große Datenschutzverletzung und vor allem für Unternehmen, die dort Daten hochladen, interessant. Wenn das stimmt, darf eigentlich niemand mehr dort etwas hochladen", sagt Schrems.

Standorte

Grund zur Diskussion zwischen den Parteien bot die Frage, inwieweit sensible Daten von Facebook registriert und genutzt würden, wenn diese nicht auf dem Profil eines Nutzers, sondern beispielsweise in dessen Nachrichten übermittelt würden. Die Zeugin sagte dazu, man würde solche Daten weder verarbeiten noch zuordnen, wenn es dafür keine Zustimmung gäbe.

Ortsbezogene Daten sammle man, zum Wohle der Nutzer auf die das Angebot von Facebook abgestimmt werde, auch ohne die explizite Zustimmung, beispielsweise über die IP-Adresse oder die Check-In Funktion. Dabei können sich Nutzer an einem bestimmten Ort, wie ein Restaurant oder ein Museum, als anwesend melden.

Nächster Termin im Februar

Der nächste Verhandlungstermin wird voraussichtlich im Februar stattfinden. Dann wird Schrems mit seinem Team die Zeugin selbst befragen, unter anderem dazu, was nun tatsächlich von Facebook gespeichert wird. ​​​​

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine "Sammelklage" einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

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Franziska Bechtold

frau_grete

Liebt virtuelle Spielewelten, Gadgets, Wissenschaft und den Weltraum. Solange sie nicht selbst ins Weltall kann, flüchtet sie eben in Science Fiction.

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